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Straftat Verleumdung im Internet: So gehst du dagegen vor

Unter dem #RechtFreundlich beschäftigen wir uns momentan mit den Straftaten gegen die persönliche Ehre. Ihr konntet bisher nachlesen, wie sich Beleidigung und Üble Nachrede voneinander unterscheiden und was ihr tun könnt, wenn ihr selbst von einer dieser Straftaten betroffen seid.  

Ein weiterer Äußerungsdelikt ist die Verleumdung. Online genauso wie offline kannst du von Verleumdung betroffen sein. Was genau Verleumdung ist und was du dagegen tun kannst, wenn du verleumdet wirst, erfährst du hier: 

Was ist Verleumdung? 

Verleumdung besteht, genauso wie Beleidigung und üble Nachrede auch, in einer entweder verbalen, schriftlichen und grafischen Äußerung.  

Auf den ersten Blick gleichen sich die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung. In beiden Fällen geht es darum, dass jemand eine nicht zu beweisende Tatsachenbehauptung über eine dritte Person äußert, die darauf abzielt, die kommentierte Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Zusammenfassend gesagt: Eine Tatsache – die in irgendeiner Weise negativ ist – wird über eine weitere Person verbreitet und diese Tatsache kann nicht bewiesen werden.  

Anders als bei der üblen Nachrede weiß der oder die Verbreiter*in der Tatsache allerdings bei der Verleumdung ganz genau, dass es sich um die Unwahrheit handelt. Es wird bewusst eine Lüge über eine andere Person verbreitet, die darauf abzielt, die andere Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Die bloße Übertreibung oder die Äußerung einer Meinung sind keine Bestandteile von Verleumdung. Es geht immer um die bewusste Verbreitung falscher Tatsachen – die bewusste Verbreitung von Lügen. Dabei muss die Lüge von dem oder der Verbreiter*in nicht eigens erfunden werden. Auch das bewusste Weitergeben einer Lüge ist schon Verleumdung.  

Der Tatbestand der Verleumdung wird im Strafgesetzbuch unter dem § 187 definiert.

Verleumdung im Internet 

Online verbreiten sich Verleumdungen noch viel schneller und unkontrollierter als offline. Ein einfacher Post auf Facebook, Instagram oder Twitter, in dem bewusst eine Lüge über eine weitere Person verbreitet wird, kann sich in Sekundenschnelle verbreiten – und ist oft nur sehr schwer endgültig löschbar. Das äußert sich auch in der Höhe der Strafe: Geschieht die Verleumdung öffentlich oder wird sie, wie z.B. im Internet schriftlich verbreitet, kann die Bestrafung höher ausfallen.  

Um die Abgrenzung zur Üblen Nachrede noch deutlicher zu machen, greifen wir nochmals das Beispiel unseres letzten Beitrags auf:  

Lisa hat von einer Freundin gehört, dass Amina zur Finanzierung ihres Studiums nebenbei auf den Strich gegangen sei. Auf Facebook postet sie bei Amina daraufhin auf die Pinnwand: „An alle Freunde von Amina: Sie war mal eine Prostituierte!”. Diese Tatsachenbehauptung von Lisa kann nicht bewiesen werden und ist gleichzeitig herabwürdigend. Allerdings verbreitet Lisa diese negative Tatsache über Amina ohne zu wissen, dass es sich um eine Lüge handelt. Es handelt sich also um Üble Nachrede

Ein weiteres Beispiel: Valentin hat sich von Carlotta getrennt. In einer Facebook-Gruppe sucht er nun nach einem neuen WG-Zimmer. Carlotta sieht seinen Post und kommentiert ihn folgendermaßen: „Achtung an alle Frauen! Als ich mit Valentin zusammengewohnt habe, hat er heimlich Nacktfotos von mir gemacht!!!”. Die Verbreitung dieser negativen, unwahren Tatsache über Valentin würdigt ihn in der öffentlichen Meinung herab. Carlotta verbreitet die Lüge – Valentin hat nie Nacktfotos von ihr gemacht und sie vermutet es auch nicht – bewusst, um sich an ihm zu rächen. Im Gegensatz zur Üblen Nachrede handelt es sich hier um Verleumdung, da Carlotta ganz bewusst lügt. 

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin? 

Verleumdung kann laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Wie bereits erwähnt, kann die Strafe deutlich höher ausfallen, wenn dies öffentlich oder durch schriftliche Vebreitung geschieht, sie also beispielsweise bei einer Versammlung oder im Internet getätigt wird. In diesem Fall können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt werden. 

Um die Täter*innen aber zur Rechenschaft ziehen zu können, ist es wichtig, zunächst Beweise zu sichern. Wir haben dazu eine Anleitung erstellt, wie du rechtssichere Screenshots bei Facebook, Instagram, Tik Tok, Twitter und YouTube aufnehmen kannst.  

Du musst – genau wie im Falle der strafbaren Beleidigung oder auch der Üblen Nachrede – im Anschluss an das Sichern der Beweise nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch einen schriftlichen Strafantrag stellen. Gleichzeitig kannst du auch zivilrechtlich vorgehen. 

Im zivilrechtlichen Prozess wird dir als privat klagende Person geholfen. Nicht nachweisbare Lügen über dich sollen aus dem Internet entfernt werden und in besonders rufschädigenden Fällen kann auch der Erhalt einer Geldentschädigung das Ziel des Prozesses sein. Du brauchst in der Regel eine*n Anwält*in, der*die dich unterstützt.   

Im strafrechtlichen Prozess geht es hingegen darum, dass die Täter*innen bestraft werden. Das Löschen von verleumdenden Inhalten ist nicht das Ziel des Prozesses. Im strafrechtlichen Prozess klagt der Staat gegen die Täter*innen und du bist, wenn überhaupt, nur Zeug*in. 

Wie hilft HateAid bei Verleumdung? 

Wenn du Opfer von Verleumdung im Internet geworden bist, dann wende dich gerne an uns.  

Wir können dir bei der Beweissicherung helfen und übernehmen ggf. im Falle eines zivilrechtlichen Prozesses die Prozesskostenfinanzierung. Du trägst somit kein finanzielles Risiko. Im Erfolgsfall spendest du die eingeklagte Geldentschädigung an uns. Auf diese Weise können wir weitere Prozesse finanzieren und anderen Betroffenen helfen. 

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