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Beleidigungen überall?

Auf digitalen Plattformen häufen sich Anfeindungen und despektierliche Aussagen. So etwas sehr kann weh tun, Angst machen und beleidigen. In einigen Fällen liegen sogar Straftaten vor. 

Häufig werden Politiker*innen, Schauspieler*innen oder Journalist*innen im Internet angegriffen. Doch eine Beleidigung kann alle treffen. Wüste Beschimpfungen finden sich in den Kommentarspalten aller Social-Media-Plattformen, z. B. unter Instagram-Fotos, aber auch im eigenen Postfach. Wann ist das Gesagte noch Kritik und wann handelt es sich um eine strafbare Beleidigung? Und wie gehst du dagegen vor? 

Handy mit fiktiven Hassnachrichten mit Beleidigungen.

Beleidigungen kommen im Netz häufig vor. Foto: Scopio / Talent Zukutu

Definition und Strafbarkeit

Was ist eine Beleidigung?

Beleidigungen sind missachtende oder nichtachtende Äußerungen über eine Person in Wort, Bild, Schrift und Geste. Eine Person wird herabgewürdigt oder als minderwertig dargestellt, also in ihrer persönlichen Ehre oder aber ihrem Geltungsanspruch angegriffen. Im Strafgesetzbuch regelt das der § 185. Auch, wenn von Fall zu Fall anders beurteilt werden kann, welche Äußerungen als strafbare Beleidigung geahndet werden, kann man generell sagen: Sowohl Formalbeleidigungen und auch die sogenannte Schmähkritik stellen immer eine Beleidigung dar. Formalbeleidigungen sind „klassische“ Schimpfwörter wie „Arschloch”, „Schlampe” usw. Als Schmähkritik bezeichnet man die offensichtliche Herabwürdigung einer Person, ohne einen inhaltlichen Diskurs zu führen. Das bedeutet, dass jemand als Person beleidigt wird und nicht etwa eine Entscheidung, die der*diejenige getroffen hat oder eine Einstellung, die die Person besitzt.   

Person sitzt im dunkeln am Laptop.

Beleidigungen würdigen Betroffene herab und verletzten ihre persönliche Ehre. Das kann weh tun und Angst machen – und strafbar sein. Foto: Scopio / Claudia Cotici

Cybercrime: Zwischen Kritik und Beleidigung

Kritik oder Beleidigung?

Im Grundgesetz heißt es unter Artikel 5, dass jede Person in Deutschland ihre Meinung frei äußern könne, egal, ob mündlich, schriftlich oder in Bildform. Das ist das Prinzip der Meinungsfreiheit, welches während der Corona-Pandemie zuletzt von u. a. rechten Gruppen infrage gestellt wurde. In unserem Rechtssystem gilt aber: Sowohl die subjektive Meinung – wie wir etwas finden – als auch der persönliche Standpunkt dürfen frei geäußert werden, ohne dass jemand fürchten muss, dafür verhaftet zu werden. Die Meinungsfreiheit endet allerdings dort, wo die schützenswerten Persönlichkeitsrechte Anderer unrechtmäßig angegriffen werden. Ganz deutlich heißt das: Vor allem, wenn andere Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung diffamiert werden, ist die Grenze der zulässigen Meinungsäußerung häufig überschritten. Es handelt sich dann oft um Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung, die sogenannten Straftaten gegen die persönliche Ehre.   

Vor Gericht gilt es, im Einzelfall die Meinungsfreiheit der Kommentierenden gegen die Persönlichkeitsrechte der Kommentierten abzuwägen. Ein wichtiges Merkmal von Beleidigungen ist aber immer: Es erfolgt keine Auseinandersetzung mit einer Sache. Die Beleidigung zielt stattdessen darauf ab, die kommentierte Person zu diffamieren.    

Das gilt offline wie online. Der große Unterschied ist allerdings, dass Beleidigungen im Internet meistens offen für alle anderen User*innen sichtbar sind, durch Teilen und Liken weiterverbreitet werden können und eine viel längere Zeit überdauern als eine Beleidigung eines*r wütenden Autofahrer*in im Straßenverkehr. Diese Tatsache wird in der Strafverfolgung bislang aber noch nicht genug berücksichtigt. Genau aus diesem Grund ist es wichtig, gegen Online-Beleidigungen vorzugehen: Macht Straftaten im Internet sichtbarer!  

Der HateAid-Präzedenzfall

Erfolgsfall: Renate Künast vs. Hass im Netz

Als „Drecksschwein“ und „Schlampe“ wurde die Grünen-Politikerin Renate Künast bei Facebook beschimpft. Als sie mit der Unterstützung von HateAid gerichtlich gegen Facebook vorging und Auskunft über die Daten der Nutzer*innen verlangte, wurden die Beschimpfungen zunächst als zulässige Meinungsäußerungen eingeordnet. Erst auf die eingelegte Beschwerde hin änderte das Landgericht Berlin seine Entscheidung in Bezug auf sechs von 21 Äußerungen.  

Das wollte Frau Künast so aber nicht hinnehmen. Stattdessen zog sie in nächster Instanz vor das Berliner Kammergericht. Im März 2020 wurden dort weitere sechs Äußerungen für rechtswidrig erklärt. Insgesamt 12 der 22 Kommentare, gegen die Renate Künast vorgegangen war, wurden vor Gericht als strafbare Beleidigungen eingestuft.   

Auch das war Frau Künast und uns noch nicht genug. Gemeinsam zogen wir vor das Bundesverfassungsgericht – und erhielten Recht. Alle 22 Hasskommentare wurden als Beleidigung nach dem § 185 StGB eingestuft. Im November 2022 erklärte das Berliner Kammergericht endlich alle Kommentare als Straftat. 

Die mündliche Verhörung in der Videokonferenz: Anwalt Chan-jo Jun & Team sowie Renate Künast.

Die mündliche Anhörung im Januar 2022 per Videokonferenz: Anwalt Chan-jo Jun & Team mit HateAid-Klientin Renate Künast.

Tipps für Betroffene

Was kann ich tun, wenn ich beleidigt wurde?

Laut Strafgesetzbuch kann Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Vielen Beleidigungen – gerade im Internet – wird allerdings gar nicht erst nachgegangen, weil die Betroffenen nicht wissen, wie sie sich gegen die Beleidigungen wehren und zivil- oder strafrechtlich gegen sie vorgehen können.  

Zuerst ist es wichtig, dass die Betroffenen innerhalb von drei Monaten, nachdem sie die Beleidigung im Internet gelesen oder von ihr erfahren haben, nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch einen Strafantrag stellen, damit die Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann. Parallel dazu kann die Beleidigung auch durch den oder die Betroffene zivilrechtlich verfolgt werden. Aus dem Hasskommentar muss aber in jedem Falle konkret hervorgehen, wer als Person gemeint ist und beleidigt wird.  

Das Ziel eines strafrechtlichen Prozesses ist es, dass die Täter*innen bestraft werden. Es geht also nicht darum, dass der diffamierende Kommentar gegen dich gelöscht wird oder du eine Entschädigung durch Schmerzensgeld bekommst. Im strafrechtlichen Prozess klagt der Staat gegen die Täter*innen und du bist, wenn überhaupt, nur Zeug*in.  

Im zivilrechtlichen Prozess geht es hingegen darum, dass dir als privat klagender Person geholfen wird. Das Ziel dieses Prozesses ist beispielsweise das Löschen eines Hasskommentares gegen dich oder aber bei besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch der Erhalt einer Geldentschädigung. Du klagst als Privatperson und brauchst in der Regel eine*n Anwält*in, der*die dich unterstützt.   

Für die polizeiliche und juristische Nachverfolgung von Beleidigungen im Netz ist es wichtig, Beweise zu sichern. Wir haben einige Anleitungen zusammengestellt, damit du weißt, wie du rechtssichere Screenshots auf Facebook, Instagram, TikTok, Twitter und YouTube erstellst. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich auch an uns wenden und wir übernehmen die Beweissicherung kostenlos für dich.  

Wie hilft HateAid bei Beleidigungen?

Wenn du im Internet beleidigt wirst, dann musst du das nicht hinnehmen. Beleidigung ist eine Straftat und sollte juristisch verfolgt werden.   

Wende dich an uns. Wir helfen dir bei der Beweissicherung und übernehmen im Falle eines zivilrechtlichen Prozesses die Prozesskostenfinanzierung, damit du kein finanzielles Risiko trägst. Im Erfolgsfall spendest du die eingeklagte Geldentschädigung an uns, damit wir weitere Prozesse finanzieren und mehr Betroffenen helfen können.   

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