Prozesskostenfinanzierung –
wir helfen dir, Recht zu bekommen!
Wir wollen, dass Gerechtigkeit nicht vom Geldbeutel abhängt. Deswegen unterstützen
wir Betroffene finanziell dabei, vor Gericht gegen Hass vorzugehen.
Du wurdest im Netz angegriffen und möchtest dagegen rechtlich vorgehen?
Wir prüfen gerne, ob wir die Kosten für deinen Fall übernehmen können.
Kein Kostenrisiko für dich
Kostenübernahme bei zivilrechtlichen Verfahren
Gegen Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen sowie andere Formen digitaler Gewalt kannst du auf dem zivilrechtlichen Weg vorgehen. Doch das kann teuer werden, da die Prozesse lange andauern können und der Ausgang schwer einzuschätzen ist. Wir wollen nicht, dass es vom Einkommen der Betroffenen abhängt, ob sie ihre Rechte einfordern, deswegen haben wir mit der Prozesskostenfinanzierung ein nicht kostenpflichtiges Angebot:
Falls du dich für zivilrechtliche Schritte entscheidest, übernehmen wir in geeigneten Fällen die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung sowie die Kosten des Gerichtsverfahrens. Dafür prüfen wir jeden Fall individuell.
Bitte beachte: Wir können leider nicht in allen Fällen finanziell unterstützen, da auch unsere Mittel begrenzt sind.
Im Falle einer Kostenübernahme arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien zusammen. Ist die Durchsetzung erfolgreich, müssen die Täter*innen in der Regel die Beiträge überall entfernen. Für den Fall, dass sie auch noch zur Kasse gebeten werden, fließt die Geldentschädigung zurück in die Prozesskostenfinanzierung von HateAid, um weitere Prozesse zu finanzieren.
Wie der zivilrechtliche Weg aussehen könnte, liest du in unserem Magazin. Typische Fälle digitaler Gewalt für Zivilklagen sind Straftaten gegen die Ehre. Hier siehst du, welche das sind. Weitere Beispiele gibt es auf unserer Erfolgsfälle-Seite.
Schau dir im Video an, wie HateAid funktioniert!
Solidarität für die ganze Gesellschaft
Geldentschädigung von Betroffenen für Betroffene. Für unsere Demokratie
In geeigneten Fällen unterstützen wir dich mit der Prozesskostenfinanzierung bei der Rechtsdurchsetzung. War der Prozess erfolgreich und wird dir auch eine Geldentschädigung zugesprochen, nutzen wir diese vollständig, um einer anderen Person zu helfen. Konkret heißt das, dass wir mit dem gewonnenen Betrag direkt die Kosten, z. B. für den Gerichtsprozess einer weiteren betroffenen Person übernehmen. Das ist Solidarität.
Die Gelder in diesem Kreislauf reichen bisher aber nicht aus, um sämtliche Prozesse zu finanzieren. Nur ein verschwindend geringer Anteil unserer Gesamteinnahmen 2021 entstammen der Prozesskostenfinanzierung. Denn:
- Nur in wenigen Fällen wird auch eine Geldentschädigung zugesprochen.
- Der Ausgang der Prozesse ist schwer abzuschätzen, da die Rechtsprechung in diesem Bereich oft uneinheitlich ist.
- Täter*innen haben oft kein Geld, um die Geldentschädigung zu zahlen und die Anwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen.
Die Prozesskostenfinanzierung ist unabhängig von öffentlichen Mitteln. Unsere Klient*innen können wir aktuell nur durch Spenden und private Förderungen unterstützen.
Mit unserem für Betroffene nicht kostenpflichtigen Angebot ermutigen wir mehr Menschen, gegen digitale Gewalt vorzugehen. Nur so sorgen wir für ein gerechtes und demokratisches Netz. Wer sich gegen Hater*innen wehrt, hilft nicht nur sich selbst: Täter*innen werden abgeschreckt. Das Netz wird als sicherer Raum wahrgenommen, in dem die Rechte aller gewahrt werden. Ein vielfältiger Meinungsaustausch findet statt.
Alle verdienen einen fairen Prozess
Prozesskostenfinanzierung – für wen?
In vielen Fällen sind marginalisierte und bereits diskriminierte Bevölkerungsgruppen betroffen – doch digitale Gewalt kann allen widerfahren. Wir unterstützen Menschen ohne Ansehen der Person, ihrer Meinung oder ihres politischen Hintergrundes. Ausgeschlossen von unserem Angebot sind Personen, die selbst Hass im Netz verbreiten. Denn HateAid setzt sich für den Schutz der Meinungsfreiheit und die Wahrung unserer Demokratie ein. Folglich unterstützt HateAid keine antidemokratischen Gruppierungen, z. B. Extremist*innen oder Identitäre, sowie Personen, die durch eigene diskriminierende Äußerungen auffallen.
Der Staat ist an deiner Seite
Strafrechtliche Verfahren
Gerne nehmen wir dir auch Arbeit ab, wenn es darum geht, eine Strafanzeige zu stellen und du nicht selbst betroffen bist. Zum Beispiel bei einer Volksverhetzung.
Strafrechtliche Verfahren werden nicht von den Betroffenen gegen die Täter*innen, sondern vom Staat geführt. Das bedeutet, auf die Betroffenen kommen keine Kosten zu. Sie erhalten allerdings im Erfolgsfall auch keine Geldentschädigung.
Du hast noch Fragen? Dann schau mal in unseren FAQs vorbei. Bei weiteren Fragen zur HateAid-Prozesskostenfinanzierung schreib uns gerne an beratung@hateaid.org. Wenn du eine verschlüsselte E-Mail schicken möchtest, findest du hier unseren Public Key.
Betroffenenberatung
Du wünschst Beratung?
Du weißt noch nicht, ob Rechtsdurchsetzung dein Weg ist? Und möchtest darüber sprechen, wie wir dich unterstützen können? Dann melde dich bei unserer Betroffenenberatung.
Rechtsthemen im Online-Magazin
Hier findest du aktuelle Artikel, Interviews und Analysen rund um rechtliche Themen:
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Zivilrecht trifft digitale Gewalt. Dein Mittel gegen Hatespeech & Co.
Das Zivilrecht hilft Betroffenen von digitaler Gewalt entschädigt zu werden. Wie du mit dem Zivilrecht gegen Hasskommentare im Netz vorgehst, liest du hier.
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Strafrecht trifft digitale Gewalt. Das Vorgehen bei Hatespeech & Co.
Du möchtest dich juristisch gegen digitale Gewalt wehren? Erfahre in diesem Artikel, wie ein strafrechtlicher Weg bei Straftaten gegen die Ehre aussehen kann.
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Straftaten gegen die Ehre. Die Grenzen der Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Zum Beispiel, wenn deine Ehre verletzt wird. Erfahre, durch welche Straftaten das möglich ist.