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Mehr als 20.000 Menschen sind in Deutschland von Stalking betroffen. Die Zahlen des BKA: Tendenz steigend. Cyberstalking wird in dieser Statistik bisher nicht extra aufgeführt. Es gibt also weder Zahlen darüber, wie viele von Stalking im Netz betroffen sind, noch wird dieses Phänomen digitaler Gewalt überhaupt thematisiert. Mit Folgen: Denn viele Betroffene fühlen sich mit dieser Gewalt allein, wissen nicht, dass oder wie sie sich Hilfe holen und sogar Anzeige erstatten können.

Definition von Stalking im Netz

Was ist Cyberstalking eigentlich?

Ein Schatten im Hintergrund, unsichtbar und doch immer da: Stalking ist das Auflauern, Nachstellen, Überwachen und Verfolgen einer anderen Person. Geschieht dies mit digitalen Hilfsmitteln und im Internet, wird diese Belästigung Cyberstalking genannt. Auch wenn eine Person eine andere einschüchtert, mit Hassrede belästigt, bedroht, ihre Identität stiehlt oder sich in ihre digitalen Accounts oder Geräte hackt, wird in manchen Fällen von Cyberstalking gesprochen. Alle diese Taten werden mit digitalen Kommunikationsmitteln, zum Beispiel per Handy, auf sozialen Plattformen oder per E-Mail, begangen.

Das Internet ermöglicht es Stalker*innen, versteckt, anonym und rund um die Uhr vorzugehen. Die Betroffenen können die Nachstellung dadurch häufig erst spät erkennen und ihr nur schwer entgehen. Das liegt auch an den vielfältigen Methoden des Cyberstalking. So unterschiedlich sie auch sein mögen, den meisten Täter*innen geht es darum, die betroffene Person einzuschüchtern, zu verletzen und zu terrorisieren.

Cyberstalking wird häufig begrifflich gleichgesetzt mit Cybermobbing. Überschneidung finden beide Phänomene darin, dass Betroffene über digitale Mittel belästigt werden. Manchmal wird Cyberstalking auch als Form von Cybermobbing definiert. Aber es gibt Unterschiede: Beim Mobbing geht es vor allem um die Schikane und Zur-Schau-Stellung der Betroffenen. Beim Cyberstalking mehr darum, sie zu verängstigen. Zudem spielt es sich häufiger im Verborgenen ab. Außerdem ist Stalking explizit strafrechtlich verboten, während im Falle von Mobbing ausschließlich andere Straftatbestände greifen, wie Beleidigung oder Nötigung.

Wer ist betroffen und wer Täter*in?

Wenn aus Partner*innen dein schlimmster Albtraum wird

Von Cyberstalking können potenziell alle Menschen betroffen sein. Studien zu Stalking allgemein zeigen, dass zwölf Prozent aller Menschen in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben gestalkt werden. Davon sind über 80 Prozent weiblich. Die Täter*innen sind überwiegend Männer.

Gerade im Internet gelangen Menschen leicht an deine Daten. Das ist häufig die Grundlage von Stalking: Täter*innen wollen alles von dir wissen. Wo du wohnst, was du gerne machst, mit wem du Zeit verbringst usw. Fremde Täter*innen verbringen also zuerst viel Zeit damit, alles über dich und dein Leben zu erfahren.

Auch wenn unsere Daten im digitalen Raum zugänglicher für fremde Menschen sind, findet Cyberstalking häufiger aus dem privaten Umfeld statt. Partner*innen oder Ex-Partner*innen, Kolleg*innen und Nachbarn haben einen persönlichen und intimen Zugang und Einblick in das Leben der Betroffenen und können so noch gefährlicher werden.

Viele Betroffene erzählen, dass die Verfolgung, Belästigung oder Nachstellung ihr Leben massiv einschränkt. Sie haben Ängste, verlieren das Vertrauen zu sich selbst und manchmal den Anschluss zu ihrem sozialen Umfeld. Körperliche und psychische Folgen sind bei (Cyber-)Stalking keine Seltenheit.

Braunhaarige Frau mit Petrolfarbenem Rollkragenpullover sind auf einem Sofa. Sie hält ein Smartphone in der Hand und fasst sich mit der anderen verzweifelt an die Stirn.

Stalking schränkt das Leben Betroffener massiv ein. Viele fühlen sich allein und wissen nicht, wo sie sich Hilfe holen können.

Strategien der Cyberstalker*innen

Warum und wie wird gestalkt?

Die Motive von Cyberstalking können sehr unterschiedlich sein. Da Täter*innen und Betroffene in vielen Fällen in einer Beziehung zueinander stehen, können subjektive Anreize, wie Rache, Wut, einseitige Liebe oder verletzter Stolz zum Stalking verleiten. Auch ein psychisches Krankheitsbild kann Auslöser für die Nachstellung sein. Das trifft insbesondere auf fremde Stalker*innen zu.

Je nach Motiv und Ziel der Täter*innen variieren auch ihre Strategien und Tathandlungen. Cyberstalking kann unter anderem beinhalten:

  • Nachstellung und Überwachung durch eine Spyware, wie eine Spionage-App,
  • eine Warenbestellung unter den Namen der Betroffenen,
  • Verleumdungen und Falscherzählungen im Netz,
  • Veröffentlichung intimer Bilder oder Daten,
  • stetige Kontaktaufnahme und (sexuelle) Belästigung z. B. auf sozialen Plattformen oder per Handy,
  • Identitätsdiebstahl und die Nutzung der Namen der Betroffenen auf Internetplattformen oder bei der Begehung von Straftaten im Netz.
Smartphone liegt auf einem Schreibtisch neben einem Gerichtshammer. Auf dem Bildschirm steht: Cyberstalking kann gemäß §238 StGB strafbar sein.

Cyberstalker*innen können sich durch ihre Taten strafbar machen.

Rechtliche Situation

Ist Cyberstalking strafbar?

Cyberstalking ist insbesondere nach § 238 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Der Tatbestand Nachstellung schließt neben dem wiederholten Aufsuchen der räumlichen Nähe einer Person auch die (versuchte) Kontaktaufnahme durch digitale Kommunikationsmittel sowie das Bestellen von Waren oder Dienstleistungen ein. Somit ist gesetzlich gesichert, dass Betroffene die Nachstellung im Internet anzeigen können. Die Nachstellung kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (in besonders schweren Fällen bis zu 5 Jahren) geahndet werden.

Die verschiedenen Formen von Cyberstalking können jedoch auch von weiteren Straftatbeständen umfasst sein. Darunter fallen beispielsweise:

Tipps für Betroffene

Schütz dich vor Cyberstalking und wehre dich dagegen

All das kann Cyberstalking sein: Wenn du wiederkehrend kryptische Nachrichten erhältst, wenn dein*e Partner*in immer weiß, wo du bist. Wenn Lügen über dich im Internet auftauchen oder wenn du immer wieder Postsendungen bekommst, die du nicht bestellt hast.

Du kannst dich präventiv schützen:

  1. Schütze deine Daten: Sei vorsichtig mit persönlichen Infos und gib sie nicht einfach an Dritte weiter. Auch im Netz solltest du sie nicht einfach veröffentlichen.
  2. Bildschirmsperre: Einfache Muster sind leicht zu knacken. Besser: Zahlen-Codes mit sechs oder mehr Zeichen. Übrigens: So praktisch Gesichts- und Fingererkennung sein mögen, so unsicher sind sie. Partner*innen können z. B. dein Handy entsperren, während du schläfst.
  3. Sichere Passwörter: Generiere sichere Passwörter und gib sie nie an Dritte weiter.
  4. Beschränke deine Privatsphäre-Einstellungen.
  5. Werkeinstellungen: Wenn du sicher gehen willst, dass du keine Spyware auf dem Handy hast, setze es auf die Werkeinstellungen zurück. So werden auch alle Spionage-Apps gelöscht. Allerdings auch alle Beweise, die du sammeln könntest. Zum Sichern von Beweisen bietet sich die NO STALK App des Weissen Rings an.
  6. Vorsicht bei Anhängen: Lade keine Anhänge von unbekannten Absender*innen herunter und sei bei Mails generell kritisch.
  7. Play Protect: Wenn du ein Android-Telefon hast, prüfe in den Einstellungen unbedingt, dass die App „Play Protect“ eingeschaltet ist.

Du kannst gegen Cyberstalking vorgehen

Beachte folgende Punkte, wenn du von Stalking betroffen bist oder glaubst, betroffen zu sein:

  • Sprich darüber: Sprich mit Freund*innen, deiner Familie oder anderen Personen über deine Ängste und Erfahrungen
  • Sammele Beweise: Dokumentiere die Angriffe und Belästigungen. Mache rechtssichere Screenshots und schreibe dir Namen, Links und sonstige Details auf.
  • Sag nein: Wenn du die Möglichkeit hast, mache den Stalker*innen klar, dass du keinen Kontakt möchtest.
  • Hol dir Hilfe: Kontaktiere Betroffenenberatungsstellen und hol dir Unterstützung, zum Beispiel bei:
  • Zeig Stalking an: Cyberstalking ist eine Straftat. Du kannst damit also immer zur Polizei gehen und gegen die Täter*innen Anzeige erstatten. Beratungsstellen unterstützen dich auch hierbei.

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