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Falschzitat kostet AfD-Mitarbeiter 4379,50 Euro

Erfolg für Renate Künast und HateAid vor dem Landgericht Frankfurt/Main

Der AfD-Mitarbeiter postete auf Twitter ein gefälschtes Zitat von Renate Künast. Die Grünen-Politikerin Künast ging mit Unterstützung von HateAid gegen dieses Falschzitat gerichtlich vor. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am 30.01.2020 im Sinne der Klägerin: 3000 Euro Geldentschädigung muss der AfD-Mitarbeiter zahlen, dazu kommen über eintausend Euro Anwalts- und anteilige Gerichtskosten.

Dazu Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid:

„Dieses Urteil ist wichtig. Es macht deutlich, dass Falschzitate keine Kavaliersdelikte sind. Tausendfach verbreitet im Netz können sie Menschen nicht nur den Ruf oder die Karriere, sondern im schlimmsten Fall auch das Leben zerstören. Denn so wie Frau Künast geht es vielen Betroffenen. Noch Jahre später müssen sie sich immer wieder für die unwahren Behauptungen rechtfertigen, die über sie im Netz in die Welt gesetzt wurden. Das muss aufhören. Dieses Urteil wird die vielen Betroffenen ermutigen, sich zu wehren und die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.“

Das Gericht entschied, dass der Täter durch seine unvollständige Darstellung des Zitates die Leserschaft im Netz bewusst zu einer Fehleinschätzung geführt habe. Das Landgericht bekräftige zudem, dass trotz der begrenzten Zeichenzahl auf Twitter eine eindeutigere Darstellung möglich gewesen wäre.

Dazu Josephine Ballon Rechtsanwältin für HateAid:

“Das Gericht hat klargestellt, dass Täterinnen und Täter sich nicht dahinter verstecken können, dass der Aussage auch etwas Wahres abzugewinnen sei, wenn Leser aufgrund der Verschwiegenen Tatsachen in die Irre geführt werden. Es argumentierte, dass eine Wiedergabe der Distanzierung von Frau Künast zu dem Falschzitat sogar in Schlagworten gereicht hätte. Es handelt sich also hier um eine bewusst unvollständige Berichterstattung des Täters, die das Persönlichkeitsrecht von Frau Künast verletzt.”

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die HateAid gGmbH unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt mit Betroffenenberatung, aber auch mit der Finanzierung von Anwält*innen bei zivilrechtlichen Verfahren wie diesem. Aktuell hat HateAid bereits in 182 Fällen die Verfahrenskosten übernommen. Gerichtsurteile wie das diesige sind ein starkes Signal für alle Betroffenen von digitaler Gewalt, sich mit allen Mittel des Rechtsstaates zur Wehr zu setzen und Gerechtigkeit zu erfahren.

Weitere Informationen:

Pressekontakt: presse@hateaid.org, Tel. 030 / 252 088 37

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