Du bist von digitaler Gewalt betroffen? 

Wir sind für dich da!

Schreibe eine E-Mail an:

beratung@hateaid.org 

Rufe uns in den Sprechzeiten an:

030 / 252 088 38

Mo 10 – 13 Uhr | Di 15 – 18 Uhr | Do 16 – 19 Uhr

Chatte mit uns:* Mi 15 – 18 Uhr | Fr 11 – 14 Uhr

Melde Hass über unser Formular:

Zum Meldeformular 

Dickpic erhalten?

Erstatte direkt eine Anzeige! 

 



Helft mir!
Anna-Lena von Hodenberg und Renate Künast

3 Fragen an Anna-Lena von Hodenberg zur Facebook-Klage

Als Geschäftsführerin von HateAid setzt sich Anna-Lena von Hodenberg seit drei Jahren gegen digitale Gewalt und deren Konsequenzen ein: 

  • Weil Betroffene von Hasskommentaren im Internet zu oft allein gelassen werden.
  • Weil Täter*innen (noch) zu selten zur Verantwortung gezogen werden.
  • Weil digitale Gewalt eine Gefahr für unsere Demokratie ist. 

Deswegen unterstützt sie mit HateAid auch die Grünen-Politikerin Renate Künast. Mit Hilfe von HateAid und dem Landecker Digital Justice Movement hat Künast Mitte 2021 eine Klage gegen Facebook eingereicht. Anlass ist ein Falschzitat von ihr, das schon seit 2015 bei Facebook seine Runden macht (mehr dazu lesen). 

Renate Künast wandte sich an uns, um dagegen vorzugehen. Seit April 2021 wird zu diesem Fall am Landgericht Frankfurt verhandelt. Für Anna-Lena von Hodenberg gilt die Klage stellvertretend für alle, die bisher keine finanziellen Mittel oder die Kraft hatten, um gegen große Plattformen vor Gericht zu ziehen. Ein Urteil soll im besten Fall ein grundsätzliches Signal an alle Plattformen senden, die sich noch nicht genug für die Sicherheit ihrer User*innen einsetzen.

Die Entwicklungen im Prozess

Zuletzt kam das Frankfurter Landgericht am 20.01.2022 zu dem Fall zusammen. Bei der mündlichen Verhandlung verwiesen die Anwält*innen von Facebook darauf, dass es aus ihrer Sicht unzumutbar sei, Hass wirksam zu löschen. Die Richter*innen in Frankfurt stellten fest, dass Facebook zwar nicht alle Inhalte auf der Plattform überwachen müsse, aber trotzdem illegalen Inhalten im Rahmen des „technisch und wirtschaftlich Zumutbaren“ nachgehen müsse. Weitere Informationen zur mündlichen Anhörung findest du in unserer Pressemitteilung.

Nach der mündlichen Anhörung am 20.01.2022 vor dem Landgericht in Frankfurt haben wir mit Anna-Lena von Hodenberg zum Fall gesprochen:  

Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin HateAid
Anna-Lena von Hodenberg, HateAid-Geschäftsführerin

Mit welchem Ziel unterstützt HateAid die Klage von Renate Künast? 

Anna-Lena von Hodenberg: Mit der Klage wollen wir Betroffene entlasten und die Plattformen mehr in die Pflicht nehmen. Menschen, über die im Internet Lügen verbreitet werden, können diese zwar bei der Plattform anzeigen, aber sie müssen jedes einzelne Posting erstmal finden und suchen. Das ist fast unmöglich. So wie im Fall von Renate Künast. Ihr wurde ein Zitat in den Mund gelegt, das sie so nie gesagt hatte. Dieses Zitat wurde von vielen Menschen auf Facebook geteilt und verbreitet.

Wo es überall geteilt wurde, weiß nur die Plattform. Wir wollen erreichen, dass wenn klar ist, dass es sich um einen illegalen Inhalt handelt, nicht die Betroffenen jahrelang die Plattform durchsuchen müssen. Das kann man den User*innen nicht zumuten. Wir finden allerdings, dass man den Plattformen durchaus zumuten kann, dass sie zum Beispiel per KI die entsprechenden Inhalte suchen, prüfen und dann löschen, wenn es sich nicht etwa um Berichterstattung zu dem Fall handelt. Wir hoffen, dass das Gericht das ähnlich sieht.  

Warum ist Facebook für die Sicherheit seiner Nutzer*innen verantwortlich? 

Anna-Lena von Hodenberg: Wir glauben, dass sich Menschen, die Social-Media-Plattformen wie Facebook benutzen, dort sicher fühlen müssen. Eigentlich glaubt das auch Facebook – so steht es zumindest in den Facebook Gemeinschaftsstandards. Dort steht auch, dass sie ihre „… Aufgabe sehr ernst (nehmen), den Dienst vor jeglicher Art von Missbrauch zu schützen”. In der Praxis reichen die Anstrengungen von Facebook aber noch lange nicht aus. Denn digitaler Hass und Gewalt sind auf der Plattform an der Tagesordnung – und verbreiten sich sekundenschnell. Das kann Leben zerstören und ist auch eine Gefahr für unsere Gesellschaft.

Denn auch wenn Social-Media-Plattformen private Unternehmen sind, sind sie schon lange zu öffentlichen Räumen geworden. Noch viel mehr während der Corona-Krise. Durch die aggressive Atmosphäre, die dort zum Teil herrscht, trauen sich aber viele Menschen in Deutschland nicht mehr, sich zu bestimmten Themen auf den Plattformen zu äußern. Es herrscht mitunter eine Kultur der Angst und Menschen ziehen sich aus den Netzwerken zurück. Übrig bleiben die, die am lautesten schreien und die Meinungsfreiheit der Bedrohten wird massiv eingeschränkt. Das dürfen wir als demokratische Gesellschaft nicht zulassen. Und wenn die Plattformen Menschen nicht gut genug schützen, dann müssen wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um sie dazu zu verpflichten.  

Warum sind Betroffene derzeit noch so machtlos gegen Social-Media-Plattformen?

Anna-Lena von Hodenberg: Das ist ganz simpel: Social Media ist noch ein relativ neues Phänomen. In vielen Fragen – so wie hier im Grundsatzprozess – gibt es schlicht noch keine Gerichtsurteile, geschweige denn durch alle Instanzen. Das bedeutet für Betroffene, dass sie ein hohes Risiko eingehen, wenn sie gegen eine Plattform wie Facebook, Twitter oder Google klagen. Erstens ist der Gegner ein internationaler Konzern mit viel Geld und damit auch richtig guten und teuren Anwält*innen. Und zweitens ist nicht klar, wie das Verfahren ausgehen wird. Wenn die Betroffenen Glück haben, gewinnen sie.

Aber dafür müssen sie Geld und einen langen Atem haben, denn die Plattformen können nach jeder Entscheidung Revision einlegen, bis in die höchste Instanz. Wenn sie Pech haben, dann verlieren sie und müssen nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen, sondern auch die der Gegenseite übernehmen und natürlich die Gerichtskosten. Das kann zehntausende, wenn nicht hunderttausende Euro bedeuten. Und jetzt kann man sich ausrechnen, wer so ein Risiko eingeht. Fast niemand. Deswegen ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit Betroffenen wie Frau Künast vorangehen und solche Prozesse führen. Denn die Entscheidungen sind am Ende für uns alle relevant und bereiten den Weg für viele weitere Klagen. 

Und nach der Anhörung am vergangenen Donnerstag: Wie blickt HateAid auf die neuesten Entwicklungen im Prozess?

Anna-Lena von Hodenberg: Ich fand es schon bezeichnend, wie klar Facebook in diesem Prozess gezeigt hat, wie viel ihnen die Rechte von Gewaltopfern auf ihrer Plattform wert sind. Facebook argumentierte tatsächlich vor Gericht, dass es ihnen nicht zugemutet werden kann, den ganzen Hass zu löschen. Wir sehen das genau umgekehrt: Wir finden, dass es den Betroffenen nicht zugemutet werden kann, den ganzen Hass gegen sie zu suchen, zu finden und zu melden. Denn sie haben doch gar nicht die Zeit und finanziellen und technischen Mittel. Wenn Facebook seine Plattform sicher machen will, dann müssen sie auch darein investieren und nicht die Verantwortung auf die Betroffenen abwälzen. Dafür werden wir weiter in diesem Prozess kämpfen und die Stimme der Betroffenen laut und klar vertreten. Und wir hoffen sehr, dass sich das Gericht unserer Auffassung anschließt.

Wir halten dich in unserem Newsletter zum Facebook-Grundsatzprozess auf dem Laufenden!

Bleib engagiert und auf dem Laufenden mit dem HateAid Newsletter!

Du erhältst alle zwei bis vier Wochen Neuigkeiten rund um unsere Arbeit und erfährst, wie du die Online-Welt ein kleines Stückchen besser machen kannst.



    Bitte fülle noch das Captcha aus*

    Captcha
    7 - 1 = ?
    Reload

    Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung. *