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Die Grünen-Politikerin Renate Künast mit dem HateAid-Logo und einem Piktorgramm aus dem Gerichtssaal.

Präzedenzfall mit Renate Künast: Facebook muss Hass konsequenter löschen

7 lange Jahre kursierte ein Falschzitat von Renate Künast im Netz und wurde massenhaft geteilt. Mit einem spektakulären Urteil wurde Facebook nun endlich dazu verpflichtet, alle Posts, die das Falschzitat enthalten, zu löschen. Wir freuen uns über diesen riesigen Erfolg, den wir mit Renate Künast erreichen konnten: Er wird Auswirkungen auf viele andere Betroffene in ganz Deutschland haben.  

Denn mit dieser Entscheidung schaffen die Richter*innen einen Präzedenzfall mit Strahlkraft, der künftige Urteile maßgeblich beeinflussen wird. Das Falschzitat in Form eines Memes wurde über Jahre auf Social Media geteilt, um die Politikerin verächtlich zu machen und Hass gegen sie zu schüren. Wir fanden: Das geht so nicht! Betroffene müssen besser geschützt und unterstützt werden! Das sah das Gericht genauso und gab uns in allen Punkten recht.

Meta akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Die Begründung: Es sei unzumutbar, die gefälschten Zitate zu identifizieren und zu löschen. Deshalb stehen wir für Renate Künast am 07. Dezember 2023 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M., denn für uns ist klar: Der Schutz vor digitaler Gewalt sollte nicht in der Verantwortung der Betroffenen liegen.

#FacebookDoYourJob

Der Facebook-Grundsatzprozess einfach erklärt

Du weißt nicht genau, was im Fall Künast gegen Facebook alles in den letzten Jahren passiert ist? Wir haben dir alle Infos dazu kompakt zusammengefasst!

Das haben wir erreicht

Facebook muss alle zum Zeitpunkt des Urteils auf der Plattform vorhandenen, identischen Memes, die ein Foto von Renate Künast, ihren Namen und das nachweisliche Falschzitat beinhalten, suchen und löschen.
Facebook muss auch alle kerngleichen Memes dieser Art, die zum Zeitpunkt des Urteils auf der Plattform abrufbar sind, suchen und löschen. Unter kerngleiche Inhalte fallen Memes, die leicht abgewandelt, aber im Kern gleich sind.
Renate Künasts Persönlichkeitsrechte wurden verletzt. Daher muss Facebook zusätzlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zahlen. Die Richter*innen begründen die Schwere der Persönlichkeitsverletzung auch mit dem Hass, der als Reaktion auf das Meme auf Künast eingeprasselt ist.

Das Gericht argumentiert, dass es dem Konzern sowohl technisch als auch wirtschaftlich zugemutet werden kann, identische, fast identische und ähnliche Memes aufzuspüren und zu löschen, auch wenn die konkrete URL dazu nicht vorliegt. In Ihrem Urteil weisen sie darauf hin, dass die Einrichtung sogenannter Upload-Filter hierfür nicht erforderlich sei. Denn es kann von Facebook verlangt werden, Content-Moderator*innen einzusetzen, um sicherzustellen, dass Menschen die Entscheidung über die Löschung von Inhalten treffen.  

Renate Künast
Foto: Laurence Chaperon

Falschzitate und Hate Speech werden im Netz auch vom organisierten Rechtsextremismus orchestriert eingesetzt, um Politik und Medien herabzuwürdigen. Diese gezielte Desinformation soll das wichtigste Kapital der Betroffenen, nämlich die Glaubwürdigkeit, systematisch infrage stellen. Ich freue mich sehr über das heutige Urteil des Landgerichts Frankfurt, denn es ist ein Meilenstein für unsere Demokratie, den Kampf gegen Rechtsextremismus und für alle Nutzer*innen im Netz! Diese Grundsatzentscheidung mit der Pflicht alle vorhandenen Falschzitate zu löschen, nimmt die Plattformen endlich in die Pflicht. Es wird Wirkungen über Deutschland hinaus haben und hoffentlich in Brüssel beim Trilog zum DSA Beachtung finden.“

Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen), MdB

Ein historisches Urteil

Dieser Prozess zeigt, dass es sich lohnt, gegen Hass im Netz vorzugehen. Denn es ändert sich nur etwas, wenn wir uns wehren. Wenn wir dafür sorgen, dass sich Hass und Falschinformationen nicht unkontrolliert ausbreiten. Und zwar, indem wir Plattformen dazu verpflichten, ihre Nutzer*innen vor digitaler Gewalt und unkontrollierter Hetze zu schützen.

Renate Künast mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Jun bei der virtuellen Anhörung im Facebook-Prozess.
Seit Jahren unterstützen wir Renate Künast gemeinsam mit der Kanzlei Jun Rechtsanwälte im Prozess gegen Facebook.

3 Gründe, warum der Prozess bedeutend für uns alle ist: 

1. Ein Erfolg für viele Betroffene in ganz Deutschland 

Eins war von Anfang an klar: Renate Künast und wir wollten mit dieser Klage mehr erreichen. Es ging uns darum, einen Präzedenzfall zu schaffen. Denn Renate Künast steht mit diesem Angriff nicht alleine da: Unzählige Politiker*innen, Journalist*innen, Engagierte und viele weitere User*innen im Netz haben genau das gleiche Problem.

Memes mit Falschzitaten von ihnen werden immer wieder auf Social-Media-Plattformen geteilt und verbreitet. Sie alle zu finden und zu melden, ist fast unmöglich und für manche sogar eine Lebensaufgabe. Sie können nie sicher sein, ob die verleumderischen Memes nicht doch wieder auftauchen. Manchmal nach Jahren – das kann Leben und Karrieren zerstören und ist eine massive psychische Belastung.  

„Das Urteil ist eine Sensation. Das Gericht hat klargestellt, dass soziale Medien durchaus Verantwortung für den Schutz der Nutzenden tragen. Vor allem können sie nun nicht länger behaupten, dass die Last für das Auffinden rechtswidriger Inhalte allein bei den Betroffenen liege. Insbesondere, wenn wie hier ein Falschzitat mit dem klaren Ziel der politischen Desinformation massenhaft verbreitet wird, müssen auch die Plattformen selbst aktiv werden, um individuelle und gesamtgesellschaftliche Schäden abzuwenden. Zusammen mit Renate Künast konnten wir die Rechte der Betroffenen dahingehend stärken.“

Josephine Ballon, Head of Legal HateAid
Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid.
Foto: Andrea Heinsohn Photography

Wir sind davon überzeugt, dass das nicht fair ist. Wenn ein Meme klar als Falschzitat identifiziert ist, kann es nicht die Aufgabe der Betroffenen sein, die gesamte Plattform zu durchsuchen, um es zu melden. Vielmehr sollte es die Verantwortung der Plattformen sein, Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, indem sie solche Memes aktiv aufspüren, prüfen und löschen. 

Unser Ziel: Gemeinsam mit Renate Künast setzen wir uns für diejenigen ein, die vielleicht nicht (mehr) die Kraft oder Mittel haben, um sich zu wehren und einen Präzedenzfall zu schaffen. So erreichen wir ein Stück Rechtssicherheit für viele Nutzer*innen und ermutigen sie, sich auch zu wehren. 

Du bist selbst betroffen?

Wir stehen dir zur Seite und besprechen mit dir, wie du gegen den Hass vorgehen kannst! Außerdem können wir dich in bestimmten Fällen auch bei der Finanzierung eines Prozesses unterstützen.

2. Big Tech Paroli bieten 

Das vorliegende Urteil zeigt endlich: Große Plattformen dürfen nicht walten und schalten, wie es ihnen gefällt! Sie müssen dafür sorgen, dass ihre User*innen geschützt werden. Sie müssen Hass und Falschinformationen Einhalt gebieten, sich an die Vorgaben der Justiz halten und für deren Umsetzung auf ihren eigenen Plattformen sorgen. Der Fall Künast hat dem Meta-Konzern gezeigt, dass verbesserte Werkzeuge notwendig sind, um Hass zu identifizieren und zu löschen. Und dass sie massiv bei der Content-Moderation nachbessern müssen.  

Foto: Alfred Landecker Foundation

„Das Urteil ist wegweisend, weil hier über eine zentrale Frage entschieden worden ist, die über den einzelnen Fall weit hinausgeht: Werden die digitalen Plattformen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht, die sie de facto inzwischen tragen – aber bislang noch nicht anzunehmen bereit waren? Mit dem heutigen Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main eine Machtasymmetrie aufgehoben, die für eine Demokratie nicht länger hinnehmbar war. Endlich müssen nicht mehr länger die Opfer von Hass und Diskriminierung für die Entgiftung des öffentlichen Diskursraums sorgen – sondern diejenigen, die die Verbreitung des Gifts überhaupt erst zugelassen haben.“

Andreas Eberhardt, CEO und Gründungsdirektor der Alfred Landecker Foundation

3. Das war nur der Anfang 

Damit die Rechte von User*innen gegenüber Plattformen gestärkt werden können, müssen klare juristische Spiegelregeln für den Umgang im Netz gelten. Nicht nur in den Kommentarspalten von Facebook, sondern auch auf allen anderen Plattformen, wo User*innen miteinander interagieren. Mit dem erfolgreichen Urteil im Fall Künast gegen Facebook konnten wir ein grundsätzliches Urteil erstreiten, das für uns alle relevant ist und den Weg für viele weitere Prozesse ebnen wird, welche die Rechte aller User*innen weiter stärken.

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