Melderegisterauskunft – So kannst du sie sperren
„Wir wissen, wo du wohnst!” oder „Warte nur, bis wir vor deiner Haustür stehen!” – solche Drohungen sind im Netz keine Seltenheit. Und leider sind sie oft alles andere als leere Drohungen. Die Melderegisterauskunft macht es relativ einfach, an die Adresse von anderen Personen zu gelangen. Hater*innen können diese dann ganz einfach im Netz verbreiten. Personen des öffentlichen Lebens, wie Politiker*innen, Journalist*innen oder Influencer*innen sind häufig Ziele der Täter*innen. Aber auch Privatpersonen kann es passieren, dass Täter*innen ihre Adresse in Erfahrung bringen, um die Betroffenen z. B. zu stalken oder anderweitig zu belästigen. Was mit Hass im Netz begann, schlägt häufig in analoge Angriffe im eigenen Zuhause um.
Melderegister – was ist das?
Ca. 84,3 Millionen Menschen wurden 2022 zur Bevölkerung in Deutschland gezählt – Tendenz steigend. Um da den Überblick zu behalten, gibt es verschiedene staatliche Maßnahmen. Das Meldewesen in Deutschland ist eines davon. Alle Menschen, die eine Wohnung bzw. einen Wohnsitz haben, müssen sich bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Die Melderegister sind kommunal oder auf Landesebene verwaltet. Ein Bundesmelderegister gibt es nicht. Das Meldewesen dient unter anderem dazu, dass Behörden genügend Kita- und Schulplätze vorbereiten, dass Wahlen und Abstimmungen durchgeführt werden können oder dass Bürger*innen nicht immer riesige Mengen an Nachweisen zu einem Amtstermin mitbringen müssen, sondern ihre Daten den Behörden im Melderegister bereits vorliegen.
Wer erhält meine Daten vom Meldeamt?
Eine explizite Aufgabe der Meldebehörden ist auch die Information der Öffentlichkeit. Das bedeutet unter anderem, dass Privatpersonen, Unternehmen und andere, nicht öffentliche, Stellen bei ihnen eine Melderegisterauskunft beantragen können. Im Rahmen dieser kann die Meldebehörde Vor- und Familienname, die aktuelle Anschrift sowie den Doktorgrad mitteilen. Darüber hinaus kann auch eine so genannte erweiterte Melderegisterauskunft beantragt werden. Hierfür muss der*die Antragssteller*in ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen. Bei der erweiterten Auskunft werden zusätzlich Daten wie Staatsangehörigkeiten, frühere Namen oder Familienstand übermittelt.
Die Anträge auf Auskunft werden im Einzelfall geprüft. Um eine einfache Auskunft zu erhalten, braucht es in der Regel den Vor- und Nachnamen der betreffenden Person. Zusätzlich braucht es weitere Daten, wie z. B. das Geburtsdatum oder eine zuletzt bekannte Adresse. Dies ist nötig, wenn alleine durch den Namen die Identität der Person, über die Auskunft erteilt werden soll, nicht eindeutig festgestellt werden kann. Um eine erweiterte Melderegisterauskunft zu erhalten, muss zusätzlich ein ‚berechtigtes Interesse’ glaubhaft gemacht werden. Das heißt, es muss begründet werden, warum die Daten gebraucht werden. Beide Datenübermittlungen kosten Geld: Zwischen 7 und 15 Euro müssen für solche Auskünfte gezahlt werden.
Melderegisterauskunft – sowas ist legal?
Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt in Deutschland das Meldewesen. Unter den oben genannten Bedingungen, die in § 44 und § 45 BMG festgelegt sind, ist es möglich, eine Auskunft über die Daten einer bestimmten Person zu erhalten.
Präventivmaßnahme: Melderegisterauskunft sperren!
Das BMG regelt auch, in welchen Fällen du die Melderegisterauskunft sperren lassen kannst. Laut § 51 BMG muss dafür eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen durch eine Melderegisterauskunft bestehen. Andere ‚schutzwürdige Interessen’ meint beispielsweise deinen Schutz vor Bedrohung, Beleidigungen oder Nachstellung.
Du hast die Möglichkeit, eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen zu lassen. Es ist dann nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich, an deine Daten zu kommen. Außerdem müssen dir die Behörden unverzüglich mitteilen, wer eine Auskunft erfragt (eine Mitteilung über bereits erteilte Auskünfte kannst du übrigens auch ohne Auskunftssperre beantragen). Eine Sperre beantragst du formlos bei der für dich zuständigen Meldebehörde. Hilfreiche Vorlagen findest du auf den Internetseiten der Gemeinde oder der Bundesländer. Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann aber auf Antrag weiter verlängert werden.
Damit eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden kann, müssen bestimmte, im Gesetz genannte Voraussetzungen, vorliegen. Es ist daher wichtig, in deinem Antrag auszuführen, wieso du davon ausgehst, dass konkret für dich durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für die oben bereits genannten schutzwürdigen Interessen besteht. In der Begründung in deinem Antrag kannst du hierfür auch auf Kriterien wie deinen Beruf oder deine aktivistische Arbeit eingehen, um deine besondere Vulnerabilität darzustellen.
Hilfreich ist es, wenn du dem Antrag Nachweise für deine Schutzbedürftigkeit beifügst. Das kann z. B. auch ein Empfehlungsschreiben von Arbeitgeber*innen sein, oder auch bereits von dir erstattete Strafanzeigen, die verdeutlichen, welche Gefahren konkret bestehen.
HateAid hilft bei Melderegistersperren
Auch HateAid schreibt Empfehlungsschreiben, wenn Betroffene durch eine Melderegisterauskunft gefährdet sein könnten. Wenn du von digitalen Angriffen betroffen bist, melde dich bei unseren Berater*innen. Sie unterstützen dich und können ggf. auch bei der Beantragung einer Auskunftssperre helfen.
Titelbild: Scopio / Linus Strandholm