Du bist von digitaler Gewalt betroffen? 

Wir sind für dich da!

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beratung@hateaid.org 

Rufe uns in den Sprechzeiten an:

030 / 252 088 38

Mo 10 – 13 Uhr | Di 15 – 18 Uhr | Do 16 – 19 Uhr

Chatte mit uns:* Mi 15 – 18 Uhr | Fr 11 – 14 Uhr

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Helft mir!

Strategien bei
Gewalt im Internet – das kannst du tun

Von digitaler Gewalt betroffen zu sein, bedeutet Stress. Es gibt aber Strategien,
die dir helfen können, diesen Stress so gering wie möglich zu halten.

Welche Möglichkeiten gibt es, auf digitale Gewalt zu reagieren?

Strategien im Umgang mit digitaler Gewalt sind vielfältig, denn alle gehen individuell und nach ihren Bedürfnissen mit einem Angriff um. Einigen Betroffenen ist es wichtig, sich aktiv mit den Bedrohungen zu beschäftigen. Andere wahren lieber Abstand und greifen auf Unterstützung zurück. Alles ist in Ordnung. Schaue, was du persönlich brauchst und was dir guttut.

Wir geben dir einen Überblick über deine Möglichkeiten und liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Höre in dich hinein

Stelle dir vier wichtige Fragen

Was macht die Situation mit mir?

Was brauche ich jetzt?

Welcher Teil von mir ist verletzt?

Welche Situation würde mir jetzt ein gutes Gefühl bringen?

Hör in dich hinein und reflektiere, was dir guttut. Wenn du für dich Antworten auf die Fragen gefunden hast, nimm dir, was du brauchst, hole dir dabei Unterstützung und suche die Situationen auf, die dir guttun.

Person schaut nachdenklich

Du entscheidest immer selbst, wie du gegen digitale Gewalt vorgehen möchtest.

5 Möglichkeiten, mit digitalen Angriffen umzugehen

1. Nimm eine bewusste Auszeit

Hate Storms haben ihren Höhepunkt in den ersten drei bis vier Tagen. Danach ebbt die Welle der digitalen Gewalt meist ab. Setze dich in dieser ersten Zeit nicht mit den Hater*innen auseinander und bleibe deinen Accounts fern, um dich selbst zu schützen.

Person von hinten, trägt einen Hut und einen gelben Mantel

2. Suche dir Unterstützung

Vielleicht können dir Freund*innen, Kolleg*innen oder deine Familienangehörigen zur Seite stehen? Sie könnten zum Beispiel deine Social-Media-Accounts übernehmen, die Beweissicherung machen oder einfach für dich da sein. Wir und andere Beratungsstellen unterstützen dich auch gerne! Zögere nicht, uns anzusprechen!

Eine Stecktafel, auf der die Worte "You are not alone" abgebildet sind.

3. Nimm’s nicht persönlich

Hater*innen greifen zwar deinen persönlichen Account an, aber der Hass gilt nicht wirklich dir als Person. Denn du bist für sie in Wirklichkeit nur eine Projektionsfläche (z. B. für „die Frauen“ oder „die Ausländer“). Die Gründe für ihren Hass liegen immer in den Hater*innen selbst. Das bedeutet auch und vor allem: Du bist nicht schuld, wenn du angegriffen wirst.

Scrabble-Steinen, mit denen "Hi Haters" gelegt ist.

4. Lenk dich ab

Such dir schöne Dinge im Alltag, mit denen du dich von den Angriffen ablenken kannst. Geh ins Kino, triff Freund*innen, iss etwas Gutes … Kümmere dich jetzt mehr denn je um dich und versuche, Abstand zu den Angriffen zu finden.

Ein Mann am Strand.

5. Befasse dich aktiv mit den Angriffen

Manchen geht es besser damit, statt Ablenkung die aktive Konfrontation mit der Situation zu suchen. Du kannst alle Nachrichten, die dich erreichen, sammeln. Oder du veröffentlichst einen Blog-Artikel über dein Erlebnis oder hältst privat in einem Tagebuch fest, wie es dir geht. Du kannst auch mit jemandem sprechen. Reden hilft. Ggf. auch mit Therapeut*innen.

Ein Mann, der sein Smartphone in der Hand hälht.

Finde deine eigene Strategie!

Die obigen Tipps sind eine Auswahl an Strategien, die dir helfen können. Nichts muss, alles kann. Du bist der*die Expert*in für deine Bedürfnisse. Wir unterstützen dich gerne in deiner individuellen Situation und auf der Suche nach der richtigen Strategie.

Weitere hilfreiche Tipps rund um digitale Gewalt – vom Notfall über Tipps zum Verhalten im Shitstorm bis zur Prävention – findest du in unserem Magazin.

Und wenn du in einer akuten Krise steckst und dringend Hilfe benötigst, wende dich bitte an den Sozialpsychiatrischen Dienst der Gesundheitsämter bei dir vor Ort. Wenn dieser nicht erreichbar ist, kontaktiere bitte die Telefonseelsorge kostenlos rund um die Uhr unter 0800 / 11 10 111 sowie 0800 / 11 10 222.

FAQ zu digitaler Gewalt

Gewalt im Internet

Eine Person tippt an einer Laptop-Tastatur.

Was ist digitale Gewalt?

Der Sammelbegriff umfasst verschiedene Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung, sozialen Isolation und Nötigung anderer Menschen im Internet und mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Zu digitaler Gewalt zählen unter anderem:

  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • Üble Nachrede
  • Bedrohung
  • Erpressung
  • Hassrede / Hatespeech
  • Cybermobbing
  • Cyberstalking

Digitale Gewalt ist eng mit analoger Gewalt verknüpft. Mitunter setzt sich analoge Gewalt online fort, in anderen Fällen überträgt sich digitale Gewalt auf das analoge Leben. Unterschiede zur analogen Gewalt können sein:

  • Gewalt rund um die Uhr
  • Ein potentiell riesiges Publikum
  • Anonyme Täter*innen
  • Gezielt geplante Angriffe

Was ist Hassrede?

Hassrede oder auch Hatespeech ist eine Form digitaler Gewalt. HateAid hält sich an die Definition des Europarates, die Hatespeech als “jegliche Ausdrucksformen, welche Rassenhass, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder andere Formen von Hass, die auf Intoleranz gründen, propagieren, dazu anstiften, sie fördern oder rechtfertigen, unter anderem Intoleranz, die sich in Form eines aggressiven Nationalismus und Ethnozentrismus, einer Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Minderheiten und Menschen mit Migrationshintergrund ausdrückt“, definiert.

Hassrede richtet sich also gegen marginalisierte Gruppen und versucht, diese herabzusetzen und aus dem öffentlichen Diskurs zu drängen.

An wen wende ich mich im Notfall?

Wenn du um deine Sicherheit oder die deiner Angehörigen besorgt bist, wende dich bitte an die Polizei. Telefonisch unter 110 oder direkt bei deiner zuständigen Dienststelle.

Bei psychischen Krisen kontaktiere bitte direkt den Sozialpsychiatrischen Dienst der Gesundheitsämter bei dir vor Ort. Wenn diese nicht erreichbar sind, wende dich an die Telefon-Seelsorge. Die Hotline ist bundesweit, kostenlos und immer erreichbar:

0800 – 1110111
0800 – 1110222
116123

Hier findest du die Ortsliste der Regionalstellen.

Welche Strategien gibt es im Umgang mit einem Shitstorm?

Es hängt ganz individuell von deiner Situation und deinem Befinden ab, wie du mit einem Shitstorm umgehst. Im Magazin haben wir dir 10 Strategien im Shitstorm zusammengestellt. Wenn du dich mit den Tipps allein nicht wohlfühlst, melde dich bei uns, wir beraten dich gerne.

Was ist, wenn ich selbst schuld bin an dem, was mir passiert?

Es gibt keine Entschuldigung und keine Rechtfertigung für digitale Gewalt. Du bist nicht schuld! Wenn jemandem etwas nicht passt, muss diese Person sich sachlich mit dir auseinandersetzen. Und wenn du jemanden brauchst, um über deine Situation zu sprechen, sind wir für dich da.

Wenn du jedoch von dir aus zuerst Leute angreifst und aufgrund dessen selbst angegriffen wirst, musst du dir im Klaren darüber sein, dass eine rechtliche Vorgehensweise nicht aussichtsreich ist und wir dir keine Prozesskostenfinanzierung anbieten können.

Betroffenenberatung

Zwei Frauen sitzen an einem Tisch und sind im Gespräch.

Wer kann sich an HateAid wenden?

Alle, die online beleidigt, verleumdet oder bedroht werden oder anderweitige Formen digitaler Gewalt erleben, können sich an HateAid wenden – wenn sie selbst keinen Hass verbreiten. Wir beraten alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, politischen Einstellung, ihres Geschlechts oder anderer Merkmale. Auch unsere Prozesskostenfinanzierung steht allen offen, unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen.

Leider können wir unsere Beratung und Finanzierung bisher nur auf Deutsch anbieten.

Wie vereinbare ich einen Beratungstermin?

Am besten kontaktierst du uns über unser Meldeformular. Unsere Berater*innen können dir dann zeitnah einen Beratungstermin anbieten.

Darüber hinaus sind wir per Mail an beratung@hateaid.org sowie zu unserer Sprechstunde montags zwischen 10 und 13 uhr, dienstags zwischen 15 und 18 Uhr sowie donnerstags zwischen 16 und 19 Uhr telefonisch unter 030/252 088 38 erreichbar. Wenn du eine verschlüsselte E-Mail schicken möchtest, findest du hier unseren Public Key.

Was braucht ihr von mir, damit ihr tätig werden könnt?

Wenn es dir schlecht geht und du eine emotional stabilisierende Erstberatung möchtest, brauchen wir erstmal gar nichts von dir – außer deinen Kontaktdaten, falls wir dich zurückrufen sollen.

Ansonsten schickst du uns über unser Meldeformular bereits wichtige Grundlagen, damit wir tätig werden können:

  • eine Schilderung des Vorfalls
  • rechtssichere Screenshots vom Vorfall (eine Anleitung findest du hier)
  • URLs zum Beitrag/Kommentar/Inhalt des Vorfalls
  • deine Kontaktdaten

Sobald wir deine Meldung gesichtet haben und dich unterstützen können, erhältst du eine Vollmachtsvorlage von uns. Erst wenn du diese unterschrieben an uns zurückgesendet hast, können wir für dich tätig werden.

Wenn du mit unserer Unterstützung eine Zivilklage anstrebst, erhältst du eine Mandatsvollmachtsvorlage einer unserer Kooperationskanzleien und eine Prozesskostenfinanzierungsvereinbarung von uns. Sobald du die unterschrieben hast, kann dein Fall an eine Anwaltskanzlei übergeben werden.

Für den Fall, dass du z. B. in einem Messenger digital angegriffen wurdest und du dich nicht in der Lage fühlst, dort selbst die Beweise zu sichern, benötigen wir neben deiner Vollmacht auch deine Zugangsdaten für den Messenger, um die Screenshots zu übernehmen.

Welche Fälle finanziert ihr?

Wir finanzieren zivilrechtliche Prozesse in Fällen von Online-Beleidigung, Online-Verleumdung, übler Nachrede online, Online-Bedrohung und anderer Formen digitaler Gewalt, die dich persönlich betreffen. Unsere Finanzierung erfolgt nur in Fällen, die Aussicht auf Erfolg haben. Dazu lassen wir alle Fälle zunächst einmal überprüfen, bevor eine Kostenübernahme erfolgt. Wir finanzieren aussichtsreiche Fälle unabhängig vom Einkommen der Betroffenen – Gerechtigkeit darf nicht vom Geldbeutel abhängen!

Technische Hinweise

Eine Person an ihrem Smartphone.

Wie kann ich einen Beitrag melden oder löschen?

Jede Plattform bietet dir Möglichkeiten, Inhalte sowohl nach ihren eigenen Community-Richtlinien als auch nach dem Digital Services Act (DSA) zu melden.

Hier findest du die Meldeformulare:

So meldest du auf den jeweiligen Plattformen:

Außer deinen eigenen Inhalten kannst du nichts direkt löschen. Erst, wenn von dir gemeldete Inhalte überprüft wurden (und als Verstoß eingeordnet wurden), werden sie gelöscht.
Wenn du Inhalte direkt an uns melden möchtest, nutze bitte unser Meldeformular.

Wie erstelle ich einen rechtssicheren Screenshot?

Ganz wichtig vorab: Erstelle einen rechtssicheren Screenshot immer so schnell wie möglich! Viele Inhalte werden schnell wieder gelöscht.

Ein rechtssicherer Screenshot muss neben dem Kommentar unbedingt das vollständige Datum (TT.MM.JJJJ) und die Uhrzeit der gemeldeten Inhalte enthalten sowie den (User-)Namen der*des mutmaßlichen Täter*in. Außerdem muss der Kontext ersichtlich sein, in dem der Kommentar gepostet wurde.

Wir haben einige detaillierte Anleitungen für dich zusammengestellt, damit du weißt, wie du Hate Speech auf den folgenden Plattformen sicherst:

Facebook

Instagram

TikTok

Twitter

YouTube

Wenn du nicht weißt, wie du einen Screenshot bzw. ein Bildschirmfoto auf deinem PC oder Laptop machst, findest du Anleitungen z. B. hier für Mac, hier für Windows und hier für Linux.

Die Dokumentation eines Hasstextes erfolgt am besten so, dass dieser direkt unter dem Beitrag steht, auf den er sich bezieht. Es muss deutlich werden, gegen wen sich der Kommentar richtet.

Wenn es sich um eine Antwort auf Twitter oder einen Kommentar zu einem Beitrag auf Facebook handelt und du am Desktop-PC oder Laptop bist, klicke dazu einfach auf die Zeitangabe, wann der Tweet/Kommentar veröffentlicht wurde. Es öffnet sich nun ein Fenster, indem die Antwort direkt unter dem Ursprungsbeitrag steht.

Wenn du ein ganzes Bildschirmfoto machst, enthält das Dokument direkt Datum und Uhrzeit deines Shots. Dieser Zeitstempel ist wichtig. 

Wo finde ich die URLs von Posts, Tweets und Kommentaren?

Wenn du Inhalte melden möchtest, ist es wichtig, auch die direkten Links (URLs) zu ihnen zu schicken.

Bei Facebook am Desktop (Computer, Laptop): 

Wenn du beim Post oben rechts auf das Datum bzw. die Uhrzeit klickst, öffnet sich der Post in einem Extrafenster. Dann kannst du oben aus der Browser-Zeile den Link kopieren. Dasselbe gilt beim Kommentar. Da hast du dann übrigens den Kommentar auch direkt unterm Post, was perfekt ist für einen Screenshot vom Kommentar im Gesamtkontext.

Die URL zum Profil des*der Nutzer*in/Verfasser*in erhältst du, wenn du auf den Nutzer*innennamen im Kommentar klickst bzw. in deinem Messenger auf sein*ihr Foto/seinen*ihren Namen klickst. Auch dann findest du den Link wieder oben in der Browser-Zeile.

Bei Facebook mobil: 

Auf dem Smartphone kopierst du die URL zum Post, indem du oben rechts beim Beitrag auf die drei Punkte gehst und dann in den neu erschienenen Optionen unten auf „Link kopieren“ tippst. Einen Kommentar-Link kann man vom Smartphone leider nicht kopieren. Am besten öffnest du Facebook dazu auf einem Computer oder Laptop.

Die URL zum Profil des*der Verfasser*in erhältst du, indem du auf das Foto/den Namen des*der Nutzer*in im Kommentar oder Beitrag klickst, dann auf die drei Punkte rechts unter dem Bild. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: 1) In den neu zu sehenden Optionen steht ganz unten der Profil-Link inklusive der Option “Link kopieren”. 2) In den Optionen erscheint ganz unten am Bildschirm „Hauptprofil ansehen“, worauf du tippst. Dort kannst du wieder rechts unterm Bild auf die drei Punkte gehen und dann unten „Link kopieren“ wählen.

Bei Instagram am Desktop: 

Klicke im Feed auf den Beitrag, dessen URL du haben möchtest. Er öffnet sich nun groß. Jetzt kannst du oben aus der Browser-Zeile den Link kopieren. URLs zu Kommentaren sind leider nicht kopierbar.

Für den Link zu einem Profil klickst du auf den*die Verfasser*in eines Posts oder eines Kommentars. Das Profil öffnet sich und du kannst die URL oben aus der Browser-Zeile kopieren.

Bei Instagram mobil: 

Gehe oben neben einem Beitrag auf die drei vertikalen Punkte und dann auf “Link kopieren”, um die URL zu einem Insta-Post zu erhalten. Das Kopieren von Kommentar-URLs ist leider nicht möglich.

Um die URL zu einem Profil zu bekommen, tippe auf die Nutzer*innen / Verfasser*innen eines Beitrags oder Kommentars. Im nun geöffneten Profil kannst du oben rechts wieder auf die drei Punkte gehen und dann auf “Profil-URL kopieren”.

Bei Twitter am Desktop: 

Klicke auf den Tweet/die Antwort und kopiere dann oben im Browser die URL aus der Zeile.

Um den Link zu einem Profil zu erhalten, klicke auf den*die Verfasser*in eines Tweets oder einer Antwort und kopiere dann ebenfalls die URL aus der Browser-Zeile oben.

Bei Twitter mobil: 

Tippe auf den Tweet/die Antwort und geh dann rechts unten auf das Teilen-Symbol (dreieckig angeordnete Kreise mit einer offenen Seite) und dann auf „Link zum Tweet kopieren“.

Um den Link zu einem Profil zu erhalten, tippe auf den*die Verfasser*in eines Tweets oder einer Antwort. Gehe rechts oben am Bildschirm auf die drei vertikalen Punkte. Gehe dort auf “Teilen”. Nun bietet dir dein Handy viele Optionen. Wenn du auf “Kopieren” gehst, hast du die URL zum Profil in deiner Zwischenablage.

Bei YouTube am Desktop: 

Wenn du auf dem Video bist, dessen Link du möchtest, brauchst du die URL nur oben aus der Browser-Zeile kopieren. Gleiches gilt für Links zum Profil. Das Kopieren von URLs direkt zu Kommentaren ist leider nicht möglich.

Bei YouTube mobil: 

Wenn du auf dem Video bist, findest du darunter neben den Daumen nach oben und nach unten auch “Teilen”. Nun bietet dir dein Handy mehrere Optionen. Wähle “Link kopieren”. Das Kopieren von URLs direkt zu Kommentaren ist leider nicht möglich.

Für einen Link zum Kanal/Profil des*der Urheber*in eines Videos oder eines Kommentars, tippe auf das Profilbild/den Profilnamen. Ggf. ein zweites Mal, damit sich das Profil voll öffnet. Nun kannst du oben rechts auf die drei vertikalen Punkte gehen und “Teilen” wählen. Durch “Link kopieren” erhältst du die URL zum Profil.

Juristische Fragen

Zwei geöffnete Hände, auf der einen Hand steht "Yes", auf der anderen "No".

Welche rechtlichen Schritte stehen mir zur Verfügung?

Wenn du gegen digitale Gewalt vorgehen willst, geht das entweder über das Strafrecht oder das Zivilrecht. Beim Strafrecht ist das Ziel, dass der Staat verbotene Taten bestraft. Beim Zivilrecht ist das Ziel, dass die Inhalte gelöscht und Betroffene ggf. entschädigt werden.

Strafrechtlich kannst du auch dann gegen digitale Gewalt vorgehen, wenn du nicht selbst betroffen bist, sondern die Allgemeinheit als Ganzes. So wie z. B. bei volksverhetzenden Inhalten. In dem Fall  kannst du eine Strafanzeige stellen, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitet.  Dies können, anders als beim Zivilrecht, nicht nur betroffene Personen machen, sondern alle, die von der Straftat wissen.

Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) sind sogenannte Antragsdelikte. Das heißt, nur die Betroffenen können die Tat anzeigen und einen Strafantrag stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht?

Im Strafrecht geht es darum, dass der Staat die geltenden Gesetze gegenüber den Täter*innen durchsetzt, indem er diese z. B. durch eine Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert. Als Betroffene*r hast du hierauf jedoch keinen Einfluss und kannst daraus auch keine eigenen Rechte ableiten (wie z. B. die Löschung des Kommentars).

Anders ist dies im Zivilrecht. Im Gegensatz zum Strafrecht kannst du hier selbst entscheiden, welche Rechte du geltend machst. Das heißt, dass du selbst an den*die Täter*in herantrittst und z. B. die Löschung des Kommentars oder in schwerwiegenden Fällen die Zahlung einer Geldentschädigung verlangst. Vor Gericht trittst du dann selbst auch als Kläger*in auf. Im Gegensatz zum Strafrecht ist das nicht kostenlos, denn: Wer den Prozess verliert, zahlt am Ende die Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien.

Wie erstatte ich Strafanzeige? Helft ihr mir dabei?

Um Strafanzeige zu erstatten, kannst du zu deiner örtlichen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft gehen. Sie nehmen in jedem Fall deine Anzeige auf (auch anonym) und vergeben ein Aktenzeichen. Wenn du nicht persönlich hingehen möchtest, kannst du auch einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax schicken oder anrufen. Da du dann jedoch nicht von einer Beamtin oder einem Beamten befragt wirst, musst du selbst darauf achten, alle wichtigen Informationen zu nennen:

  • Was ist passiert?
  • Wie, wo und wann ist es passiert?
  • Wer wurde geschädigt?

Eine weitere Möglichkeit ist, online Strafanzeige zu erstatten. Das geht unter online-strafanzeige.de. Dort wählst du dein Bundesland aus und wirst durch ein Formular geführt. Leider bietet nicht jedes Bundesland diese Möglichkeit.

Bitte beachte: Bei Straftaten gegen die Ehre musst du als Betroffene*r persönlich einen Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft einreichen. Dies geht nur schriftlich, das heißt mit handschriftlicher Unterschrift. Auch hier musst du wieder alle W-Fragen beantworten. Wichtig: Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Tat und dem*r mutmaßlichen Täter*in Kenntnis erlangt hast, gestellt werden.

Gerne unterstützen wir dich bei der Strafanzeige und/oder dem Strafantrag im Rahmen unserer Prozesskostenfinanzierung.

Habe ich Anspruch auf Löschung oder Abänderung strittiger Inhalte?

Du hast einen Anspruch auf Löschung oder Abänderung von Inhalten, wenn sie deine Persönlichkeitsrechte verletzten. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn du beleidigt oder verleumdet wurdest, ggf. auch, wenn personenbezogene Daten oder Fotos ohne deine Einwilligung im Netz veröffentlicht wurden.
Wenn du uns Inhalte meldest und ein rechtliches Vorgehen aussichtsreich erscheint, können wir dich hierbei mit unserer Prozesskostenfinanzierung unterstützen.

Habe ich Anspruch auf eine Geldentschädigung?

In schweren Fällen digitaler Gewalt, wie z. B. heftigen Beleidigungen oder Verleumdungen, kannst du Anspruch auf eine Geldentschädigung haben.
Wenn du uns Inhalte meldest und ein rechtliches Vorgehen aussichtsreich erscheint, können wir dich hierbei mit unserer Prozesskostenfinanzierung unterstützen.

Was ist eine Beleidigung im juristischen Sinn?

Unter Beleidigung nach § 185 StGB versteht man die Herabwürdigung einer Person durch Kundgabe von Missachtung. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

Zu ahndende Beispiele:

  • „Ich wünsch dir viel Spaß beim Ficken mit deiner inzestigen Mutter, du Bastard.“
  • „Du Hurensohn, dich hätte man abtreiben müssen, du braune Missgestalt.“

Eine Beleidigung wird nur auf Antrag der beleidigten Person von der Polizei verfolgt und es muss konkret genug aus dem Hasskommentar hervorgehen, wer als Person gemeint wird.
Im Video über Straftaten gegen die Ehre erfährst du nicht nur mehr über den Tatbestand der Beleidigung, sondern auch über Verleumdung und üble Nachrede.

Was ist üble Nachrede im juristischen Sinn?

Eine üble Nachrede nach § 186 StGB liegt dann vor, wenn jemand ins Blaue hinein herabwürdigende Tatsachen über dich verbreitet, obwohl er*sie nicht beweisen kann, dass diese Tatsachen wahr sind. Üble Nachrede kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Ein Beispiel: „Blockt das Profil von facebook.com/sibilla, sie ist ein Spitzel von Facebook, die nur eure Bilder ins Netz stellen will!“
Im Video über Straftaten gegen die Ehre siehst du weitere Beispiel sowie die Unterschiede zur Beleidigung und Verleumdung.

Was ist Verleumdung im juristischen Sinn?

Bei der Verleumdung nach § 187 StGB wird eine ehrverletzende Lüge in voller Absicht verbreitet. Der Strafrahmen einer Verleumdung bewegt sich zwischen einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Der Erfolg einer Verleumdungsklage ist von der Beweislage abhängig: Nur wenn die Kenntnis über die Unwahrheit von Aussagen nachgewiesen werden kann, kann die*der Angreifer*in wegen einer Verleumdung bestraft werden. Gelingt dies nicht, ist in der Regel „nur“ eine Verurteilung wegen übler Nachrede möglich.
Im Video über Straftaten gegen die Ehre siehst du Beispiele für den Tatbestand der Verleumdung sowie die Unterschiede zur Beleidigung und üblen Nachrede.

Was ist Bedrohung im juristischen Sinn?

Bei einer Bedrohung nach § 241 StGB wird die Androhung eines Verbrechens gegen eine andere Person oder einer ihr nahestehenden Person mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

Beispiel: „Dich Penner werde ich bekommen. Ich stech dich ab!“

Was ist Nötigung im juristischen Sinn?

Von Nötigung nach § 240 StGB spricht der Gesetzgeber, wenn jemand eine andere Person gegen ihren Willen zu einem bestimmten Verhalten veranlasst.

Vor allem wenn Morddrohungen oder Drohungen mit Körperverletzung ausgesprochen oder geschrieben werden, um jemanden zu zwingen etwas zu tun, ist das Nötigung. Auch der Versuch einer Nötigung ist strafbar.

Beispiel: „Wenn Du deinen Artikel nicht löschst, polier ich Dir die Fresse.“

Was ist Volksverhetzung?

Die Volksverhetzung nach § 130 StGB liegt meist dann vor, wenn eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, z. B. Geflüchtete, Juden*Jüdinnen oder Frauen, in einer Art und Weise beschimpft oder verleumdet wird, die sie bspw. als gefährlich erscheinen lässt.

Beispiel: „Flüchtlinge stehlen uns die Jobs und vergewaltigen unsere Frauen.“

Das Gleiche gilt, wenn zum Hass oder zu Gewaltmaßnahmen gegen die Bevölkerungsgruppe aufgestachelt wird.

Beispiel: „Die Juden sind eine Gefahr für unsere Gesellschaft und sollten alle vergast werden.“

Die Bestrafung von Volksverhetzung dient nicht nur dem Schutz der*des Einzelnen vor Hetze, sondern auch allgemein dem friedlichen gesellschaftlichen Zusammenleben. Volksverhetzung wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.

Beispiel: „Fuck Israel, scheiß Kindermörder! Abgefucktes Parasiten-Pack! Dreckiges Rattenvolk. So gesehen haben die Juden am HC des 2. Weltkrieges auch selber schuld. Vor allem die im Warschauer Ghetto …“*

*Dieser Kommentar wurde mit einer Geldstrafe von 5.000 € vom Amtsgericht München geahndet.

Mehr Tipps für Betroffene

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