Straftaten gegen die Ehre. Die Grenzen der Meinungsfreiheit
Du hast Rechte – offline wie online. Wenn gegen diese verstoßen wird, in dem du z. B. beleidigt oder verleumdet wirst oder du üble Nachrede erfährst, kannst du dich rechtlich wehren.
Man darf nicht einfach alles sagen
Die Meinungsfreiheit steht im Grundgesetz und ist eine unserer wichtigsten Errungenschaften. Doch sie findet ihre Grenzen dort, wo die gleichermaßen schützenswerten Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Auch sie sind Teil des Grundgesetzes. Sie schützen zum Beispiel dein Recht auf Achtung der Ehre, auf dein eigenes Bild sowie dein Namensrecht.
Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung
Deine Persönlichkeitsrechte können von den sogenannten Straftaten gegen die Ehre verletzt werden. Im HateAid-Magazin kannst du nachlesen, wie sich Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung voneinander unterscheiden und was du tun kannst, wenn du selbst betroffen bist. Im Video siehst du außerdem einige Beispiele, wie Straftaten gegen die persönliche Ehre aussehen können:
Du kannst dich wehren
Wenn du online beleidigt oder verleumdet wurdest oder du im Internet üble Nachrede erfahren hast, zögere nicht, dich an uns zu wenden. Wir lassen alle Posts, Kommentare etc. prüfen und unterstützen dich, wenn du rechtlich gegen die Inhalte und ihre Verfasser*innen vorgehen möchtest.