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Google Bing Suchmaschine Suchergebnisse löschen lassen: Zu sehen sind fiktive Google Ergebnisse mit einem Mauszeiger, auf auf einen fiktiven "Löschen" Button drückt. Copyright: Shutterstock / Thaspol Sangsee

Suchergebnisse bei Google & Co. löschen – so geht’s

Stell dir vor, du gibst bei Suchmaschinen wie Google oder Bing deinen Namen ein. Als Suchergebnis bekommst du sensible Daten über dich angezeigt – deine Privatadresse, geleakte Nacktfotos oder ein Blogeintrag, in dem eine alte Bekanntschaft ihren Frust über dich ablädt und Lügen verbreitet.

Solche Einträge kannst du womöglich von den Suchmaschinen löschen lassen. Wie das geht, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Darum ist es wichtig, Einträge aus Suchmaschinen zu entfernen

Engagierst du dich politisch oder bist als Influencer*in tätig, droht ständig die Gefahr digitaler Hasswellen. Hier ist es besonders wichtig, dass Hater*innen nicht durch einfache Namenssuchen auf Suchmaschinen persönliche Informationen über dich, deine Eltern oder den Verein, in dem du aktiv bist, herausfinden können.

Doch auch wenn du nicht in der Öffentlichkeit stehst, gibt es genug Situationen, in denen andere sensible Daten über dich nicht bei Suchmaschinen wie Google finden sollen. Hierzu gehören beispielsweise bevorstehende Jobwechsel, bei denen dich Arbeitgebende „googeln“ und so auf falsche oder veraltete Informationen stoßen.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Bilder von dir für Memes oder Face-Swap-Apps missbraucht werden. Auch Links zu deinen Nacktbildern haben ohne dein Einverständnis nichts bei Google & Co. zu suchen.

Doch wie findest du heraus, was über dich bei Suchmaschinen gespeichert ist? Dazu reicht meist ein kurzer Privatsphäre-Check.

Google Suchmaschine Suchergebnisse löschen lassen: Zu sehen ist der Startbildschirm der Google Website mit dem Text ""Maxi Musterperson" +Köln -Fotograf" in der Suchleiste
Mit einer exakten Suchmethode kannst du bei einem Privatsphäre-Check die Suchergebnisse spezifizieren. Foto: Shutterstock / Pe3k

Was kann bei Suchmaschinen wie Google, Bing & Co. gelöscht werden?

Du musst die gewünschten Inhalte auf jeder Plattform einzeln melden. Die Auswahloption für zu löschende Inhalte variiert je nach Suchmaschine. Da Google und Bing die populärsten Suchmaschinen darstellen, beschränken wir uns in diesem Beitrag auf diese beiden Anbieter*innen.

Google Suchergebnisse löschen

Du hast bei Google die Möglichkeit, eine Löschung aus den Suchergebnissen für folgende Inhalte zu beantragen.

Willst du z. B. Suchergebnisse löschen lassen, die deine private Adresse enthalten, so findest du unter dem Punkt „Personenidentifizierbare Informationen oder Doxxing-Inhalte“ weitere Informationen von Google. Wenn die private Adresse auf einer Website liegt, bei der du die Inhalte nur durch Bezahlen gelöscht bekommst, wählst du den Infopunkt „Private Inhalte auf Websites, bei denen die Entfernung von Inhalten bezahlt werden muss“ aus.

Sonderfall bei Google sind nicht anstößige Bilder, die entweder du selbst oder jemand anderes von dir im Internet hochgeladen hat. Hierfür bietet Google nur die Löschung bei Minderjährigen an. Du kannst trotzdem womöglich eine Löschung erwirken, wenn du dich auf das „Recht auf Vergessenwerden“ aus der DSGVO stützt. Hierfür bietet Google ein gesondertes Formular an.

Darüber hinaus können auch aus rechtlichen Gründen Google-Suchergebnisse gelöscht werden, z. B. wenn es sich um Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen handelt oder die Löschung per Gericht verordnet wurde.

Beachte jedoch: Unter den oben genannten Links bietet dir Google nur zusätzliche Informationen zu den einzelnen Punkten, bevor es dich zum allgemeinen Formular weiterleitet. Erst dort gibst du den Löschgrund an.

Bing Suchergebnisse löschen

Die Suchmaschine Bing von Microsoft zählt nicht so viele Einzelinhalte auf. Hier kannst du stattdessen im allgemeinen Antragsformular angeben, ob es sich um

  • ungenauen oder falschen,
  • unvollständigen oder unzureichenden,
  • veralteten oder nicht mehr erheblichen,
  • sowie überzogenen oder in anderer Hinsicht unangemessenen

Content handelt.

Anleitung: Suchergebnisse bei Suchmaschinen wie Google oder Bing löschen

Während du bei Bing ein Formular ohne weitere Erklärungen hast, bietet dir Google für alle aufgeführten Löschmöglichkeiten zusätzliche Informationen. So kannst du direkt überprüfen, ob deine Auswahlmöglichkeit im Löschformular die richtige ist.

Prinzipiell ist die Vorgehensweise aber bei beiden Suchmaschinen gleich, deshalb beantragen wir beispielhaft eine Löschung bei Google.

Nehmen wir an, du hast bei Google nach deinem Namen gesucht und in den Suchergebnissen ein Foto deiner Bankkarte entdeckt, auf der deutlich deine Bankkontonummer zu sehen ist. Für diesen Fall würden die Schritte für einen Löschantrag wie folgt aussehen:

  1. Wähle im Formular den Grund aus, warum du ein Suchergebnis gelöscht haben möchtest (in unserem Beispielszenario wäre es „Die Inhalte enthalten meine personenbezogenen Daten.“)
  2. Je nach Grund musst du im zweiten Schritt deine Auswahl noch weiter eingrenzen (z. B. „Bankkonto- oder Kreditkartennummer“)
  3. Je nachdem, welchen Löschgrund du angegeben hast, möchte Google noch weitere Informationen von dir. Im Falle der Bankkonto- oder Kreditkartennummer fragt dich Google z. B. noch nach den letzten vier Ziffern der Bankkonto- bzw. Kreditkartennummer. Gib diese einfach in das dafür vorgesehene Feld ein.
  4. Anschließend fragt dich Google, ob die Informationen auf der Website, die du aus den Google-Suchergebnissen gelöscht haben willst, mit böswilliger Absicht weiterverbreitet werden. Hier kannst du aus den Auswahloptionen „ja, nein, weiß nicht“ wählen.
  5. Im letzten Schritt gibst du deine Kontaktdaten ein, damit sich Google bei dir melden kann. Außerdem zählst du die betroffenen URLs bzw. Websites und die Suchbegriffe auf, die zum Ergebnis geführt haben. Anschließend kannst du noch Screenshots der Suchergebnisseite hochladen und Google weitere Informationen mitgeben (z. B. den Hinweis zum Recht auf Vergessen aus der DSGVO). Je mehr Informationen du Google zur Verfügung stellst und umso besser du deinen Löschantrag begründen kannst, desto wahrscheinlicher ist es, dass Google darauf eingeht und die gewünschten Einträge aus den Suchergebnissen löscht.

Normalerweise melden sich die Suchmaschinen innerhalb weniger Stunden bei der von dir hinterlegten Kontakt-E-Mail-Adresse und bestätigen den Eingang des Löschantrags. Je nach Fall kann die Prüfung kürzer oder länger ausfallen, aber du bekommst immer Bescheid, sobald die Prüfung abgeschlossen wurde und deine Inhalte aus den Suchergebnissen entweder gelöscht wurden oder eben nicht.

Google Suchmaschine Suchergebnisse löschen lassen: Zu sehen ist eine Frau, die mit dem Laptop im Wohnzimmer am Tisch sitzt und tippt. Copyright: Shutterstock / Krankenimages.com
Damit dein Löschantrag gute Chancen auf eine Genehmigung hat, solltest du den Suchmaschinen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung stellen. Foto: Shutterstock / Krankenimages.com

Einzelne Seiten der eigenen Website aus den Suchergebnissen ausschließen

Du betreibst eine eigene Website und hast auf Suchmaschinen wie Google Einträge für einzelne Seiten entdeckt, die du aber gar nicht in den Suchergebnissen anzeigen lassen wolltest. Z. B. weil sie private Informationen enthalten. Dann verbinde deine Website am besten per Google Search Console mit Google oder den Bing Webmaster Tools mit Bing und beantrage dort die Entfernung der einzelnen Seiten aus den Suchergebnissen.

Welche Seiten Google und Bing von deiner eigenen Website in den Suchergebnissen aufgeführt haben, kannst du übrigens ganz einfach mit folgender Suchanfrage herausfinden: „site:website.com“. Ersetze hier das „website“ durch deinen Domain-Namen und das „.com“ durch die Domainendung deiner eigenen Website.

Weitere Maßnahmen zur Entfernung von Informationen aus dem Internet

Google und Co. wollen deine gemeldeten Inhalte einfach nicht aus ihren Suchergebnissen entfernen? Vielleicht hast du bei den Website-Betreibenden mehr Glück. Es lohnt sich, hier die Kontaktdaten aus dem Impressum oder der Kontaktseite für deine Löschanfrage zu nutzen.

Als EU-Bürger*in hast du das Recht auf Löschung und Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO). Hat also eine Website z. B. unrechtmäßig Daten von dir in Besitz, kannst du nach der DSGVO einen Antrag auf Löschung stellen. Wie bei jedem Gesetz gibt es allerdings Ausnahmen, die im Einzelfall juristisch in Betracht gezogen werden müssen.

Mit einem Privatsphäre-Check kannst du auch deine Social Media Accounts auf sensible Daten überprüfen und dort anschließend selbst handeln oder Daten entfernen lassen.

Sicherheitstipps für die Zukunft

Um gar nicht erst Löschanträge bei Suchmaschinen wie Google oder Bing stellen zu müssen, haben wir hier ein paar Tipps zur Vorkehrung für dich:

Titelbild: Shutterstock / Thaspol Sangsee

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