Du bist von digitaler Gewalt betroffen? 

Wir sind für dich da!

Schreibe eine E-Mail an:

beratung@hateaid.org 

Rufe uns in den Sprechzeiten an:

030 / 252 088 38

Mo 10 – 13 Uhr | Di 15 – 18 Uhr | Do 16 – 19 Uhr

Chatte mit uns:* Mi 15 – 18 Uhr | Fr 11 – 14 Uhr

Melde Hass über unser Formular:

Zum Meldeformular 

Dickpic erhalten?

Erstatte direkt eine Anzeige! 

 



Helft mir!
Blaue Grafik, auf der zwei Arme ein Tablet hochhalten mit dem Text: Denn Menschenrecht gilt auch digital

Diskriminierung online: Das Grundgesetz gilt auch im Netz

„Die Muslime“, „die Menschen mit Behinderung“, „die Frauen“, „die Sinti und Roma“. Was haben diese Ausdrücke gemeinsam? Alles sind verallgemeinernde Gruppenbezeichnungen, die Bewertungen und kollektive Merkmale in sich tragen. Sie lassen keinen Raum für Individualität. Somit sind sie ein „guter“ Nährboden für Diskriminierung.

Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung, die zu gesellschaftlicher Benachteiligung führt. Diese Ungleichbehandlung entsteht, wenn Menschen abstrakten Gruppen zugeordnet werden, die sie von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden und abgrenzen. Die Unterscheidung dient dann der Begründung und vermeintlichen Rechtfertigung, einige Menschen anders zu behandeln als andere.   

Gesellschaftliche Benachteiligung? Abstrakte Gruppen? Was bedeutet das?

Gleichbehandlung vor dem Grundgesetz 

Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist vermutlich vielen bekannt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Weiter heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, [seiner race], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Grundgesetz schreibt eine Gleichbehandlung aller Menschen vor.  

Wenn Menschen aufgrund der im Grundgesetz genannten Merkmale nun schlechter (oder einfach anders) behandelt werden als andere in der gleichen Position, ist das Diskriminierung. Diese Benachteiligung geschieht einhergehend mit der bereits erwähnten Zuordnung zu abstrakten Gruppen („die Migranten“, „die Sinti und Roma“, „die Frauen“). Man spricht ihnen dabei kollektive Eigenschaften zu, die natürlich nicht ALLE Migrant*innen oder ALLE Frauen besitzen. Trotzdem werden sie als ein Kollektiv betrachtet und nicht mehr als Individuen.  

Das führt unweigerlich dazu, dass individuelle Fähigkeiten nicht mehr beachtet werden und statt der Person die Gruppe betrachtet wird. Dies schließt gleichzeitig von der Mehrheitsgesellschaft aus und endet damit, dass Menschen aufgrund einer vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Gruppe anders wahrgenommen werden als die Mehrheitsgesellschaft. Sie haben deshalb beispielsweise schlechtere Chancen bei der Bewerbung um einen Job oder um eine Wohnung.  

Diskriminierung im Netz 

Wir können es nicht oft genug betonen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Gesetze, die offline gelten, gelten auch online. Das bedeutet, dass auch das Grundgesetz und in diesem Fall Artikel 3 in der digitalen Welt ebenso befolgt werden müssen wie im analogen Leben.  

Diskriminierung im Internet ist aber dennoch ein großes Problem. Die potenzielle Anonymität der User*innen bringt neben Vorteilen (Schutz von Aktivist*innen, Sicherung der Meinungsfreiheit oder Diskretion bei der Diskussion heikler Themen) auch Nachteile mit sich: Diskriminierung im Netz wird dadurch erleichtert, dass die Täter*innen in vielen Fällen schwerer zu ermitteln sind.  

Diskriminierung online hat Stigmatisierung zur Folge. Menschen werden aus dem digitalen Diskurs gedrängt. Sogenanntes „Silencing“ gefährdet einen pluralistischen und demokratischen Raum. Es ist deswegen im Internet genauso wie in der analogen Welt wichtig, gegen Diskriminierung vorzugehen. Egal, ob bei Rassismus, Ableismus, Queerfeindlichkeit, Sexismus oder jeglicher anderer menschenverachtenden Herabwürdigung. Das kannst du zum Beispiel als sogenannte*r Ally tun und indem du dich mit Gegenrede mit Diskriminierten solidarisierst.

Was kannst du als betroffene Person tun? 

Vielen Straftaten, die analog und digital begangen werden, liegt Diskriminierung zugrunde. Dazu kann Beleidigung, üble Nachrede oder Volksverhetzung gehören. Diese Straftaten müssen auch im Internet nachverfolgt werden. Wie du vorgehst, wenn du von einer dieser Straftaten betroffen bist, liest du in den oben verlinkten Artikeln. 

Ganz wichtig ist aber immer: Beweise sichern! Straftaten können nur nachverfolgt werden, wenn es rechtssicheres Beweismaterial gibt. Deshalb sichere möglicherweise justiziable Inhalte mit rechtssicheren Screenshots

Wenn du von Diskriminierung und digitaler Gewalt betroffen bist, kannst du dich außerdem immer an unsere Beratung wenden. Wir helfen dir mit unserer kostenlosen Betroffenenberatung und stehen dir zur Seite. 

Dieser Beitrag war interessant und informativ? 

Das freut uns! Aufklärung und Information sind unverzichtbar, um das Internet zu einem sicheren Raum für alle zu machen. Du willst mehr davon? Kein Problem. Wir produzieren gerne weiterhin informative und spannende Artikel für dich – und du kannst uns dabei unterstützen. Mit einer Spende unterstützt du unsere redaktionelle Arbeit und sorgst gleichzeitig dafür, dass wir den Betroffenen von digitaler Gewalt weiterhin schnell und unkompliziert helfen können. Zu unserem Spendenformular geht’s hier.  

Bleib engagiert und auf dem Laufenden mit dem HateAid Newsletter!

Du erhältst alle zwei bis vier Wochen Neuigkeiten rund um unsere Arbeit und erfährst, wie du die Online-Welt ein kleines Stückchen besser machen kannst.



    Bitte fülle noch das Captcha aus*

    Captcha
    6 * 4 = ?
    Reload

    Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung. *