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Menschenrechte im Internet: Welchen Einfluss hat das Netz?

Zum 73. Mal jährt sich heute, am 10.12.2021, der Tag, an dem die von den Vereinten Nationen beschlossene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet wurde. Sie hat auch Auswirkungen auf digitales Leben. Welche? Schauen wir uns das mal genauer an. 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein weltweiter Handlungsmaßstab zum größtmöglichen Schutz aller Menschen. In 30 Artikeln werden dabei die Rechte (z. B. auf Freiheit, auf Gleichheit, Asylrecht) und Grundpflichten jedes Menschen festgehalten. Die Erklärung verfolgt das Ideal, dass sich alle Mitgliedschaftsstaaten dafür einsetzen, jedem einzelnen Menschen seine Rechte zu gewähren. Einige der Menschenrechte stehen allerdings in Konflikt miteinander, was bedeutet, dass sie nie uneingeschränkt und absolut durchgesetzt werden können. Eine gerechte Abwägung ist deshalb sehr wichtig. 

Viele Menschen – nicht nur, aber unter anderem in Krisengebieten oder totalitären Staaten – werden ihrer Rechte beraubt. Und auch in Deutschland ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und dazu beizutragen, dass sie allen Menschen gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Denn das ist oft nicht der Fall.  

Amnesty International beschreibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als „dynamisches Dokument“. Das ergibt Sinn, wenn man bedenkt, wie soziale, politische oder technologische Entwicklungen den Zugang zu Informationen begünstigen oder beschränken können. Wie sich die Digitalisierung auf die Menschenrechte ausgewirkt hat, gucken wir uns zum heutigen Tag der Menschenrechte etwas genauer an: 

Menschenrechte online

Digitale Technologien wie das Internet haben alle Bereiche unseres Lebens verändert. Durch mehr Transparenz und besseren Zugang zu Informationen können Menschenrechtsverletzungen aufgedeckt, Debatten über Menschenrechte öffentlich gemacht und Verletzungen dieser besser dokumentiert werden. Gleichzeitig birgt das Internet auch Gefahren für potenzielle Menschenrechtsverletzungen. Es kann dabei als Überwachungsmechanismus missbraucht werden oder dazu, eine flächendeckende Zensur durchzusetzen, was zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen könnte. 

Der Zugang zum Internet ist bislang kein Menschenrecht. Er erleichtert aber die Umsetzung vieler der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführten Artikel. Gerade in abgelegenen Gegenden oder zu Zeiten der Corona-Pandemie erleichtert das Internet den Zugang zu Bildung, Informationen und Arbeit. Auch das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 20) kann durch das Internet pandemiekonform umgesetzt werden.  

Digitale Menschenrechtsverletzungen und andere Gefahren 

Die Anonymität des Internets birgt Gefahren und kann auch die Durchsetzung der Menschenrechte gefährden. Der zweite Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das Verbot der Diskriminierung. Der Deckmantel des Internets macht es vielen Täter*innen vermeintlich leicht, im Internet zu beleidigen, zu hetzen und zu diskriminieren. Bislang werden z. B.  Beleidigungen, Üble Nachrede und Verleumdungen im Internet nicht ausreichend angezeigt und nachverfolgt. Das muss sich ändern, damit das Verbot von Diskriminierung auch im Internet erkennbarer und entschiedener durchgesetzt werden kann. Diskriminierung darf online nicht anders gehandhabt werden als offline! 

Auch die Freiheitsphäre des Einzelnen, die durch Artikel 12 geschützt wird, kann im Internet auf eine ganz andere Weise gefährdet werden als analog. Überwachungskameras, Suchmaschinen, Clouds – alles digitale Technologien, die schnell viele Informationen zusammentragen und, wenn sie mit der richtigen Intention genutzt werden, unser Leben einfacher (und sicherer!) machen. Durch Hackerangriffe, Phishing oder Leaking können aber gleichermaßen unsere privaten Dokumente und Dateien illegal entwendet werden. Das kann beispielsweise zu Doxxing führen. Auch die gezielte Überwachung von Personen und Organisationen wird durch das Internet vereinfacht, was einerseits die Allgemeinheit z. B. vor Terroranschlägen schützen kann, andererseits aber auch in die Privatsphäre des Einzelnen eindringt. Hier muss also wieder abgewogen werden, inwiefern Artikel 12 durchzusetzen ist. 

Chancen des Internets für die Menschenrechte 

Neben den Gefahren, die das Internet für die Durchsetzung der Menschenrechte birgt, bietet es auch gleichermaßen Chancen für die Durchsetzung dieser. Entscheidend ist dabei immer, wie und wofür die digitalen Technologien genutzt werden.  

Das Internet bietet eine unvergleichliche Transparenz. Die #BlackLivesMatter-Bewegung dieses Jahrs ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Dokumentation eines Verbrechens und die anschließende Verbreitung des Videos für die Mobilisierung von Massen sorgen kann. Auch Menschenrechtsverletzungen in Venezuela konnten dadurch aufgedeckt werden, dass u. a. Student*innen Handyvideos weiterverbreitet haben. Die massenhafte Verbreitung von Informationen im Internet macht es allerdings auch unabdingbar, Quellen zu prüfen, um keine aktuelle Desinformation (auch „Fake News“ genannt) weiterzuverbreiten. 

Auch andere Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte können digital leichter umgesetzt werden als analog. Voraussetzung ist dafür ein stabiler Internetzugang in einem System, das keiner Zensur oder staatlicher Observation unterliegt. 

Artikel 19: Meinungsfreiheit im Internet 

Auch auf die Meinungsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel 19 aufgeführt wird, hat das Internet große Auswirkungen. Grundsätzlich bedeutet Meinungsfreiheit erstmal: Sowohl die subjektive Meinung – wie wir etwas finden – als auch der persönliche Standpunkt dürfen frei geäußert werden, ohne dass jemand fürchten muss, dafür verhaftet zu werden.  

Das Internet bietet auch denjenigen ein Sprachrohr, die sonst nicht gehört werden. Das ist zunächst eine positive Entwicklung, weil gleichzeitig auch das Prinzip der Gleichheit (Artikel 1) gestärkt wird. Andererseits ist es deshalb allerdings umso wichtiger, auch im Internet die Grenzen der Meinungsfreiheit aufzuzeigen: Wenn andere Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung diffamiert werden, ist die Grenze der zulässigen Meinungsäußerung überschritten. 

Repressive Regimes schränken zudem die Meinungsfreiheit im Internet häufig ein. Eine Überwachung sorgt dafür, dass sich Menschen weniger häufig trauen, ihre Meinung frei zu äußern und beispielsweise politische Inhalte zu teilen.  

Im Internet ist es deshalb mindestens genauso wichtig wie in der analogen Welt, das Prinzip der Meinungsfreiheit zu schützen. Es ist essenziell, dass Menschen ihre Meinung frei äußern können, ohne kontrolliert oder zensiert zu werden. Und essenziell ist ebenfalls, Diskriminierung nicht als Meinungsfreiheit zu verschleiern. 

72 Jahre Menschenrechte 

Auch heute, 72 Jahre nach der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sind viele Rechte vielen Menschen nicht zugänglich – analog ebenso wie digital. Das Internet bietet dabei sowohl Chancen als auch Risiken – entscheidend ist immer, wie und wofür digitale Technologien eingesetzt werden. Auch zukünftig sollten wir das Potenzial des Internets nutzen, um auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen, Informationen zu verbreiten und über Themen wie Menschenrechte aufzuklären. 

Wir wollen das Internet zu einem sicheren Ort für alle machen. Wenn du von Hass, Hetze und/oder Diskriminierung im Internet betroffen bist, wende dich an uns. Wir helfen dir! Erstelle zunächst rechtssichere Screenshots, um das Beweismaterial zu sichern. Wir stehend dir unterstützend zur Seite. 

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